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Schwerbehindertenrecht/Schwerbehindertenausweise

Seit dem 01.01.2008 ist nach Auflösung der Versorgungsämter der Märkische Kreis für das Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht zuständig.

Informationen können Sie auch direkt auf der Homepage des Märkischen Kreises erhalten:

http://www.maerkischer-kreis.de/gesundheit_jugend_soziales/Soziales/117070100000041667.php


Die Stadt Menden (Sauerland) ist den betroffenen Personen bei der Antragsstellung behilflich, entsprechende Anträge sind bei der Stadt Menden (Sauerland) erhältlich.
Darüber hinaus können hier vor Ort Schwerbehindertenausweise verlängert werden.

Eine Ausweisverlängerung ist grundsätzlich nur dann nicht mehr möglich, wenn auf dem Ausweis kein freies Feld mehr für den Verlängerungsvermerk vorhanden ist. In den neuen Fällen muss der Ausweisinhaber seinen alten Ausweis zusammen mit einem neuen Lichtbild mit der Bitte um Neuausstellung seines Ausweises beim Märkischen Kreis, Fachdienst Schwerbehindertenrecht, per Post oder persönlich einreichen. Bei der Stadt Menden (Sauerland) eingereichte Unterlagen werden weitergeleitet.

Ansprechpartner/Innen sind die Mitarbeiter/Inne der Abteilung für Persönliche und Finanzielle Hilfen - Versicherungsstelle -.
Im Ortsteil Lendringsen steht Ihnen der Service des Bürgerbüro Lendringsen zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch IX, Zuständigkeitsverordnung zum Sozialgesetzbuch IX

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Abt. Persönliche und finanzielle Hilfen

Frau R. Althof

Adresse

Rathaus
Raum: A112
Neumarkt 5
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 08:15 - 12:30
Do auch 14:30 - 17:30

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Fon: 02373 903-332
Fax: 02373 903-386
Mail: r.althof@menden.de

Herr E. Peukert

Adresse

Rathaus
Raum: A111
Neumarkt 5
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 08:15 - 12:30
Do auch 14:30 - 17:30

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Fon: 02373 903-330
Fax: 02373 903-386
Mail: e.peukert@menden.de