Die aktuellen Hebesätze in der Stadt Menden (Sauerland) betragen für
- die Grundsteuer A: 230 v.H. und für
- die Grundsteuer B: 440 v.H.
Akuelles Infoblatt siehe unten
Die Hebesätze werden jedes Jahr in der Haushalts-/ Hebesatzsatzung durch den Rat der Stadt Menden (Sauerland) festgesetzt.
Besteuert wird der Grundbesitz. Bei der Grundsteuer A sind dies die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und bei der Grundsteuer B die sonstigen Grundstücke. Steuerpflichtig ist derjenige, dem diese Vermögensobjekte zuzurechnen sind.
Grundlage für die Berechnung der Steuer ist der vom Finanzamt ermittelte Steuermessbetrag. Dies ist der Einheitswert des Betriebes bzw. des Grundstückes multipliziert mit einer Steuermesszahl. Dieser so ermittelte Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.
Beispiel: Ermittelter Steuermessbetrag des Finanzamtes Iserlohn 105,00 EUR, Hebesatz Grundsteuer B 440 %, zu zahlende Grundsteuer B = 462,00 EUR (105,00 x 440 %)
Im Laufe eines Jahres veräußerte Grundstücke werden dem neuen Eigentümer erst am 01.01. des Folgejahres steuerlich angerechnet! sh. hierzu Tipp 1)
Die Grundsteuer A hat für die Steuereinnahme der Stadt Menden nur eine untergeordnete Bedeutung. Für 2007 wird hier lediglich eine Einnahme in Höhe von ca. 72.000,00 EUR erwartet. Bei der Grundsteuer B wird eine Einnahme in 2007 in Höhe von ca. 7,75 Mio. EUR erwartet.
Tipp 1: Sie haben Ihr Haus verkauft?
Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der Eigentümer/ die Eigentümerin des jeweiligen Grundbesitzes. Da die grundbuchrechtliche Umschreibung und Mitteilung an das Finanzamt oftmals einen längeren Zeitraum einnehmen, dies jedoch Voraussetzung für einen Änderungsbescheid durch die Stadt ist, empfiehlt sich eine privatrechtliche Regelung im Kaufvertrag (Notar) mit/oder Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung durch den neuen (zukünftigen) Eigentümer (Zahlungsvertreter Vollmacht) bei der Stadt.
Tipp 2: Download-Bereich
Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadtkasse Menden eine Einzugsermächtigung erteilen.
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze der Stadt Menden für die Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Steuern und Gebührensätze 2009

Dateigröße: 21,0 Kilobytes -
Einzugsermächtigung

Dateigröße: 439,2 Kilobytes -
Grundstück: Eigentümerwechsel

Dateigröße: 469,9 Kilobytes -
2.7 Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer in der Stadt Menden (Sauerland)

Dateigröße: 13,7 Kilobytes
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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Steuern & Abgaben
Frau B. Beger
Adresse
RathausRaum: A218
Neumarkt 5
58706 Menden
Sprechzeiten
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| Mo - Fr | 08:15 - 12:30 |
| Do auch | 14:30 - 17:30 |
Termine nach Vereinbarung
Frau E. Bittner
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RathausRaum: A218
Neumarkt 5
58706 Menden
Sprechzeiten
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|---|---|
| Mo - Fr | 08:15 - 12:30 |
| Do auch | 14:30 - 17:30 |
Termine nach Vereinbarung
Frau S. Wölki
Adresse
RathausRaum: A219
Neumarkt 5
58706 Menden
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|---|---|
| Mo - Fr | 8:15 - 12:30 |
Termine nach Vereinbarung


