Bildcollage aus Menden
zur Startseite

Menden-Silhouette

Bürgerservice & Politik

Schnellsuche

Schriftgröße

  |  

Kontrast

  |  

Grundsteuer

Die aktuellen Hebesätze in der Stadt Menden (Sauerland) betragen für

  • die Grundsteuer A: 230 v.H. und für
  • die Grundsteuer B: 440 v.H.

Akuelles Infoblatt siehe unten

Die Hebesätze werden jedes Jahr in der Haushalts-/ Hebesatzsatzung durch den Rat der Stadt Menden (Sauerland) festgesetzt.

Besteuert wird der Grundbesitz. Bei der Grundsteuer A sind dies die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und bei der Grundsteuer B die sonstigen Grundstücke. Steuerpflichtig ist derjenige, dem diese Vermögensobjekte zuzurechnen sind.

Grundlage für die Berechnung der Steuer ist der vom Finanzamt ermittelte Steuermessbetrag. Dies ist der Einheitswert des Betriebes bzw. des Grundstückes multipliziert mit einer Steuermesszahl. Dieser so ermittelte Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.

Beispiel: Ermittelter Steuermessbetrag des Finanzamtes Iserlohn 105,00 EUR, Hebesatz Grundsteuer B 440 %, zu zahlende Grundsteuer B = 462,00 EUR (105,00 x 440 %)

Im Laufe eines Jahres veräußerte Grundstücke werden dem neuen Eigentümer erst am 01.01. des Folgejahres steuerlich angerechnet! sh. hierzu Tipp 1)

Die Grundsteuer A hat für die Steuereinnahme der Stadt Menden nur eine untergeordnete Bedeutung. Für 2007 wird hier lediglich eine Einnahme in Höhe von ca. 72.000,00 EUR erwartet. Bei der Grundsteuer B wird eine Einnahme in 2007 in Höhe von ca. 7,75 Mio. EUR erwartet.

Tipp 1: Sie haben Ihr Haus verkauft?

Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der Eigentümer/ die Eigentümerin des jeweiligen Grundbesitzes. Da die grundbuchrechtliche Umschreibung und Mitteilung an das Finanzamt oftmals einen längeren Zeitraum einnehmen, dies jedoch Voraussetzung für einen Änderungsbescheid durch die Stadt ist, empfiehlt sich eine privatrechtliche Regelung im Kaufvertrag (Notar) mit/oder Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung durch den neuen (zukünftigen) Eigentümer (Zahlungsvertreter Vollmacht) bei der Stadt.

Tipp 2: Download-Bereich

Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Stadtkasse Menden eine Einzugsermächtigung erteilen.

Rechtsgrundlagen

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze der Stadt Menden für die Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Formulare und Informationen zu diesem Produkt:

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Steuern & Abgaben

Frau B. Beger

Grundstücke in Lendringsen, Hüingsen, Lürbke, Ost-Sümmern

Adresse

Rathaus
Raum: A218
Neumarkt 5
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 08:15 - 12:30
Do auch 14:30 - 17:30

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Fon: 02373 903-453
Fax: 02373 903-10-454
Mail: steuerabteilung@menden.de

Frau E. Bittner

Grundstücke in Menden (Straßen I-Z), Oesbern

Adresse

Rathaus
Raum: A218
Neumarkt 5
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 08:15 - 12:30
Do auch 14:30 - 17:30

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Fon: 02373 903-452
Fax: 02373 903-10-454
Mail: steuerabteilung@menden.de

Frau S. Wölki

Grundstücke in Bösperde, Halingen, Schwitten

Adresse

Rathaus
Raum: A219
Neumarkt 5
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 8:15 - 12:30

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Fon: 02373 903-455
Fax: 02373 903-10-454
Mail: steuerabteilung@menden.de