Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt 440 v.H.
Der Hebesatz wird jedes Jahr in der Haushaltssatzung durch den Rat festgesetzt.
Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer. Grundsätzlich unterliegt jeder Gewerbetreibende der Gewerbesteuer. Besteuert wird der Gewerbeertrag, d. h. der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb. Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Menden nach den vom Finanzamt (aus der Steuererklärung ermittelten Gewerbeertrag) festgesetzten Gewerbesteuermeßbetrag / Zerlegungsanteil unter Anwendung des gemeindlichen Hebesatzes erhoben.
An den Meßbescheid des Finanzamtes als Grundlagenbescheid ist die Stadt bei der Steuerfestsetzung gebunden. Einwendungen gegen die Feststellungen des Meßbescheides können nur gegenüber dem Finanzamt vorgebracht werden.
Die vierteljährlich erhobenen Vorauszahlungsraten (15.02./15.05./15.08./15.11.) werden auf die endgültige Veranlagung für das jeweilige Steuerjahr angerechnet.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbesteuergesetz
- Abgabenordnung
- Hebesatzsatzung
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