Sie wollen eine Immobilie in Menden kaufen und Sie benötigen ein Vorkaufsrechtsbescheinigung?
Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses gegebenenfalls von der Stadt ausgeübt wird.Erst nach Ausstellung dieses Negativattestes kann die Umschreibung im Grundbuch beim Amtsgericht vorgenommen werden
Die erforderliche Bescheinigung wird von der Abteilung Zentrales Gebäudemanagement (ZGM) nach vorheriger Beteiligung der betroffenen Fachabteilungen der Stadt ausgestellt.
Kosten
Die Gebühren für die Bescheinigung betragen: 17,00 EURO
Notwendige Unterlagen
In der Regel beantragt der Notar mit dem gültigen Kaufvertrag die Bescheinigung bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlagen
§§ 24ff Baugesetzbuch (BauGB)
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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Immobilienservice Menden (ISM)
Frau Ch. Bartmann
Adresse
RathausRaum: A203
Neumarkt 5
58706 Menden
Sprechzeiten
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo - Fr | 08:15 - 12:30 |
| Do auch | 14:30 - 17:30 |
Termine nach Vereinbarung


