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Vorkaufsrechtsbescheinigung

Sie wollen eine Immobilie in Menden kaufen und Sie benötigen ein Vorkaufsrechtsbescheinigung?

Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses gegebenenfalls von der Stadt ausgeübt wird.Erst nach Ausstellung dieses Negativattestes kann die Umschreibung im Grundbuch beim Amtsgericht vorgenommen werden

Die erforderliche Bescheinigung wird von der Abteilung Zentrales Gebäudemanagement (ZGM) nach vorheriger Beteiligung der betroffenen Fachabteilungen der Stadt ausgestellt.

Kosten

Die Gebühren für die Bescheinigung betragen: 17,00 EURO

Notwendige Unterlagen

In der Regel beantragt der Notar mit dem gültigen Kaufvertrag die Bescheinigung bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlagen

§§ 24ff Baugesetzbuch (BauGB)

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Immobilienservice Menden (ISM)

Frau Ch. Bartmann

Adresse

Rathaus
Raum: A203
Neumarkt 5
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 08:15 - 12:30
Do auch 14:30 - 17:30

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Fon: 02373 903-415
Fax: 02373 903-386
Mail: ism@menden.de