Vergnügungssteuer

Die Steuer für Automaten bemisst sich bei Automaten mit Gewinnmöglichkeiten nach dem Einspielergebnis, bei Automaten ohne Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl. Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Bruttokasse. Dieser errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse zuzüglich Röhrenentnahme (sogenannter Fehlbetrag) abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld, Prüftestgeld und Fehlgeld.  Die aktuellen Steuersätze für Automaten betragen je angefangenen Kalendermonat:

In SpielhallenIn Gaststätten und sonstigen Räumen
Mit Gewinnmöglichkeit 15 v. H. des Einspielergebnisses
13 v. H. des
Einspielergebnisses
Ohne Gewinnmöglichkeit 36,00 Euro 22,50 Euro

 

Die Erhebung der Vergnügungssteuer ist eine gesetzliche kommunale Aufgabe. Die Vergnügungssteuer wird als örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer erhoben.

Sie wird erhoben für

  • Spielapparate in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Räumen
  • Spielcasinos und Spielclubs

Vorlage der Vergnügungssteuererklärungen nach dem Einspielergebnis: 15.04./15.07./15.10./15.01.

Die Aufstellung von Geräten ist bei der Stadt steuerlich anzumelden. Die Steuerpflicht endet mit dem Monat, in dem die Abmeldung erfolgt.

Nach der Gewerbeordnung erforderliche Aufstellerlaubnisse für Geräte müssen separat (vorab) beim "Ordnungsamt" der Stadt Menden beantragt werden. Hier sind ebenfalls sonstige vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen anzumelden und erforderliche Genehmigungen einzuholen.

Rechtsgrundlagen

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Menden

Kontakt

Stadtkasse

Herr D. Rubke

Adresse

Rathaus
Raum: A 216
Neumarkt 5
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 08:15 - 12:30
Do auch 14:30 - 17:30

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Fon: 02373 903-449
Fax: 02373 903-589
Mail: d.rubke@menden.de

Steuern & Abgaben

Herr M. Niehage

Adresse

Rathaus
Raum: A221
Neumarkt 5
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 08:15 - 12:30
Do auch 14:30 - 17:30

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Fon: 02373 903-458
Fax: 02373 903-10456
Mail: m.niehage@menden.de