Die Steuer für Automaten bemisst sich bei Automaten mit Gewinnmöglichkeiten nach dem Einspielergebnis, bei Automaten ohne Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl. Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Bruttokasse. Dieser errechnet sich aus der elektronisch gezählten Kasse zuzüglich Röhrenentnahme (sogenannter Fehlbetrag) abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld, Prüftestgeld und Fehlgeld. Die aktuellen Steuersätze für Automaten betragen je angefangenen Kalendermonat:
| In Spielhallen | In Gaststätten und sonstigen Räumen | |
|---|---|---|
| Mit Gewinnmöglichkeit | 15 v. H. des Einspielergebnisses |
13 v. H. des Einspielergebnisses |
| Ohne Gewinnmöglichkeit | 36,00 Euro | 22,50 Euro |
Die Erhebung der Vergnügungssteuer ist eine gesetzliche kommunale Aufgabe. Die Vergnügungssteuer wird als örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer erhoben.
Sie wird erhoben für
- Spielapparate in Spielhallen, Gaststätten und sonstigen Räumen
- Spielcasinos und Spielclubs
Vorlage der Vergnügungssteuererklärungen nach dem Einspielergebnis: 15.04./15.07./15.10./15.01.
Die Aufstellung von Geräten ist bei der Stadt steuerlich anzumelden. Die Steuerpflicht endet mit dem Monat, in dem die Abmeldung erfolgt.
Nach der Gewerbeordnung erforderliche Aufstellerlaubnisse für Geräte müssen separat (vorab) beim "Ordnungsamt" der Stadt Menden beantragt werden. Hier sind ebenfalls sonstige vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltungen anzumelden und erforderliche Genehmigungen einzuholen.
Rechtsgrundlagen
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Menden
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
-
Vergnügungssteuer: Erklärung für Apparate mit Gewinnmöglichkeit
Ab III. Quartal (NEU)
Dateigröße: 438,5 Kilobytes
-
Vergnügungssteuer: An- und Abmeldung von Spielgeräten
Dateigröße: 270,3 Kilobytes
-
Vergnügungssteuer: Anlage zur Erklärung für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen
Dateigröße: 555,0 Kilobytes
Kontakt
Stadtkasse
Herr D. Rubke
Adresse
RathausRaum: A 216
Neumarkt 5
58706 Menden
Sprechzeiten
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo - Fr | 08:15 - 12:30 |
| Do auch | 14:30 - 17:30 |
Termine nach Vereinbarung
Steuern & Abgaben
Herr M. Niehage
Adresse
RathausRaum: A221
Neumarkt 5
58706 Menden
Sprechzeiten
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo - Fr | 08:15 - 12:30 |
| Do auch | 14:30 - 17:30 |
Termine nach Vereinbarung
