Planung, Bau und Unterhaltung von Lichtzeichenanlagen (Ampeln, Fußgängerampeln)
Lichtzeichenanlagen sind erforderlich, um an stark befahrenen Kreuzungen und an Fußgänger sensiblen Bereichen die Verkehrsteilnehmer sicher zu führen.
Sie werden regelmäßig kontrolliert und bei zwischenzeitlich auftretenden Schäden instandgesetzt.
Die in Menden im Zuge von Bundesstraßen befindlichen Lichtzeichenanlagen werden größtenteils vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, Niederlassung Hagen, verwaltet.
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Kontakt
Abt. Planung und Bauordnung
Herr R. Weier
Adresse
RathausRaum: C 333
Neumarkt 5
58706 Menden
Sprechzeiten
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo - Fr | 08:15 - 12:30 |
| Do auch | 14:30 - 17:30 |
Termine nach Vereinbarung
Abt. Straßenbau und Verkehr
Herr A. Nolte
Adresse
RathausRaum: A305
Neumarkt 5
58706 Menden
Sprechzeiten
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo - Fr | 08:15 - 12:30 |
| Do auch | 14:30 - 17:30 |
Termine nach Vereinbarung
