Im Zuge der Errichtung von Stellplätzen und Garagen auf Grundstücken, die an bereits endgültig ausgebauten Straßen angrenzen, sind oftmals die noch fehlenden Zufahrten anzulegen bzw. bereits vorhandene Zufahrten zu erweitern. Die Kosten z. B. für das Absenken der Hochborde, die Verlegung von geeignetem Pflaster oder die Beseitigung von Pflanzbeeten sind nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes von den Verursachern zu übernehmen. Die Umbaumaßnahmen sind im Rahmen einer Sondernutzungsgenehmigung durch den Verursacher durchzuführen.
Rechtsgrundlagen
Straßen- und Wegegesetz
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Abt. Straßenbau und Verkehr
Herr M. Kaup
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