Abgeschlossenheitsbescheinigung

Es ist möglich, in Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden.

Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung.

Das Teileigentum kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind.

Bei gegebener Abgeschlossenheit erhalten Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Notwendige Unterlagen

Legen Sie zur Erlangung der Bescheinigung Unterlagen vor, in denen die Zugehörigkeit der einzelnen Räume, Garagen und Stellplätze eindeutig (z. B. durch Ziffern, Buchstaben oder farbliche Markierung) gekennzeichnet sind:

  • Lageplan mit aktuellen Flurstücksnummern
  • Grundrisszeichnungen, Schnitte und Ansichten
  • Nutzflächenberechnungen

Die Unterlagen sind mindestens 2-fach erforderlich. Der Antrag wird formlos gestellt mit Angabe des Kostenträgers.

Rechtsgrundlagen

  • Wohnungseigentumsgesetz
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Kontakt

Abt. Planung und Bauordnung

Frau G. Adolph

Barge, Bösperde, Brockhausen, Halingen, Lahrfeld, Oesbern, Ost-Sümmern, Platte-Heide (nördl. Bräukerweg), Schwitten

Adresse

Rathaus
Raum: C 335
Neumarkt 5
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 9:15 - 12:30
Do auch 14:30 - 17:30

Für persönliche Vorsprachen sollten Sie unbedingt vorher einen Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren!

Kontakt

Fon: 02373 903-612
Fax: 02373 903-10-612
Mail: bauordnung@menden.de

Frau A. Bauer

Hassenbruch, Horlecke, Innenstadt, Rauherfeld, Platte-Heide (südl. Bräukerweg)

Adresse

Rathaus
Raum: C 339
Neumarkt 5
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 9:15 - 12:30

Für persönliche Vorsprachen sollten Sie unbedingt vorher einen Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren!

Kontakt

Fon: 02373 903-623
Fax: 02373 903-386
Mail: bauordnung@menden.de

Herr M. Dyckmanns

Asbeck, Hüingsen, Lendringsen, Oberrödinghausen

Adresse

Rathaus
Raum: C 338
Neumarkt 5
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 9:15 - 12:30
Do auch 14:30 - 17:30

Für persönliche Vorsprachen sollten Sie unbedingt vorher einen Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren!

Kontakt

Fon: 02373 903-621
Fax: 02373 903-386
Mail: bauordnung@menden.de

Herr R. Schröer

Adresse

Rathaus
Raum: C 338
Neumarkt 5
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 08:15 - 12:30
Do auch 14:30 - 17:30

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Fon: 02373 903-622
Fax: 02373 903-10-622
Mail: bauordnung@menden.de

Frau S. Schulz-Theirich

Barge, Bösperde, Brockhausen, Halingen, Lahrfeld, Oesbern, Ost-Sümmern, Platte-Heide (nördl. Bräukerweg), Schwitten

Adresse

Rathaus
Raum: C 335
Neumarkt 5
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 9:15 - 12:30

Für persönliche Vorsprachen sollten Sie unbedingt vorher einen Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren!

Kontakt

Fon: 02373 903-611
Fax: 02373 903-10-611
Mail: bauordnung@menden.de

Abt. Umwelt und Bauverwaltung

Frau U. Lischka

Adresse

Rathaus
Raum: A303
Neumarkt 5
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 08:15 - 12:30
Do auch 14:30 - 17:30

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Fon: 02373 903-537
Fax: 02373 903-386
Mail: bauordnung@menden.de