Hausanschlüsse

  • Kanalhausanschlüsse für Neubauten
  • Erneuerung von Hausanschlüssen
  • Erweiterung von Hausanschlüssen
  • Reparatur von Hausanschlüssen im öffentlichen Bereich

Neuen Kanalhausanschlüssen muss der Eigenbetrieb Stadtentwässerug zustimmen. Das gleiche gilt für die Erneuerung oder die Erweiterung bestehender Kanalhausanschlüsse.

Die Versorgungsleitungen genehmigen die im Stadtgebiet tätigen Versorgungsträger.

Notwendige Unterlagen

  • Lageplan (1:500) auf der Grundlage der amtlichen Flurkarte einschließlich aller vorhandenen und geplanten Baukörper mit Einzeichnung der Hausanschlußleitungen und Kontrollschächte
  • Grundriss (1:100) mit Einzeichnung aller Entwässerungseinrichtungen
  •  Längsschnitt (1:100) mit den Leitungsführungen und Revisionsöffnungen bis zum öffentlichen Kanal

Rechtsgrundlagen

Entwässerungssatzung der Stadt Menden (Sauerland)

Formulare und Informationen zu diesem Produkt:

Kontakt

Eigenbetrieb Stadtentwässerung

Herr H. Allhoff

Adresse

Verwaltungsgebäude Westwall 19
Raum: 2.2
Westwall 19
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 08:15 - 12:30
Do auch 14:30 - 17:30

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Fon: 02373 903-218
Fax: 02373 903-10218
Mail: h.allhoff@menden.de

Frau R. Diehl

Adresse

Verwaltungsgebäude Westwall 19
Raum: 2.2
Westwall 19
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 08:15 - 12:30
Do auch 14:30 - 17:30

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Fon: 02373 903-219
Fax: 02373 903-10219
Mail: r.diehl@menden.de