- Kanalhausanschlüsse für Neubauten
- Erneuerung von Hausanschlüssen
- Erweiterung von Hausanschlüssen
- Reparatur von Hausanschlüssen im öffentlichen Bereich
Neuen Kanalhausanschlüssen muss der Eigenbetrieb Stadtentwässerug zustimmen. Das gleiche gilt für die Erneuerung oder die Erweiterung bestehender Kanalhausanschlüsse.
Die Versorgungsleitungen genehmigen die im Stadtgebiet tätigen Versorgungsträger.Notwendige Unterlagen
- Lageplan (1:500) auf der Grundlage der amtlichen Flurkarte einschließlich aller vorhandenen und geplanten Baukörper mit Einzeichnung der Hausanschlußleitungen und Kontrollschächte
- Grundriss (1:100) mit Einzeichnung aller Entwässerungseinrichtungen
- Längsschnitt (1:100) mit den Leitungsführungen und Revisionsöffnungen bis zum öffentlichen Kanal
Rechtsgrundlagen
Entwässerungssatzung der Stadt Menden (Sauerland)
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
-
4.7 Entwässerungssatzung
Dateigröße: 106,1 Kilobytes
Weitere Produkte:
Kontakt
Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Herr H. Allhoff
Adresse
Verwaltungsgebäude Westwall 19Raum: 2.2
Westwall 19
58706 Menden
Sprechzeiten
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo - Fr | 08:15 - 12:30 |
| Do auch | 14:30 - 17:30 |
Termine nach Vereinbarung
Frau R. Diehl
Adresse
Verwaltungsgebäude Westwall 19Raum: 2.2
Westwall 19
58706 Menden
Sprechzeiten
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo - Fr | 08:15 - 12:30 |
| Do auch | 14:30 - 17:30 |
Termine nach Vereinbarung
