Die Teilung unbebauter Grundstücke bedarf keiner Teilungsgenehmigung, sondern eines Negativzeugnisses.
Die Teilung bebauter Grundstücke bedarf nach dem geltenden Bauordnungsrecht einer Teilungsgenehmigung.
Es empfiehlt sich, den Teilungsantrag durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beim Bauaufsichtsamt der Stadt Menden (Sauerland) vorlegen zu lassen.
Notwendige Unterlagen
Weiter unten finden Sie die online verfügbaren Formulare.
- Antragsformular (1-fach)
- Lageplan M 1:500 (2-fach)
Rechtsgrundlagen
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Grundstücksteilung - Antrag auf Genehmigung
Dateigröße: 370,0 Kilobytes
Kontakt
Abt. Umwelt und Bauverwaltung
Herr S. Börsting
Adresse
RathausRaum: A315
Neumarkt 5
58706 Menden
Sprechzeiten
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo - Fr | 08:15 - 12:30 |
| Do auch | 14:30 - 17:30 |
Termine nach Vereinbarung
