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Bürgerservice & Politik

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Bürgeranträge

Jeder Bürger hat nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) das Recht, schriftliche Anregungen und Beschwerden an den Rat zu stellen. Diese nennen sich Bürgeranträge.

Bürgeranträge

sind in schriftlicher Form beim Bürgermeister als Vorsitzendem des Rates einzureichen (Rathaus, Neumarkt 5, 58706 Menden). Bei den Inhalten muss es sich um Angelegenheiten der Stadt Menden (Sauerland) handeln.

Die Geschäftsstelle Gemeindeorgane stellt die Zuständigkeit des Gremiums, das über den Bürgerantrag entscheidet, fest (gemäß der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse: Rat, Ausschuss oder Geschäft der laufenden Verwaltung) und leitet ihn dementsprechend an die zuständigen Fachabteilungen im Rathaus zur Bearbeitung weiter. Zeitgleich wird eine Eingangsbestätigung an den/die Bürgerantragsteller/-in gefertigt. Über die Entscheidung des Bürgerantrages wird der/die Antragsteller/-in von Seiten der Fachabteilung informiert.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Angelegenheiten des Verwaltungsvorstands

Frau H. Schimkat

Adresse

Rathaus
Raum: B 144
Neumarkt 5
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 08:15 - 12:30
Do auch 14:30 - 17:30

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Fon: 02373 903-301
Fax: 02373 903-386
Mail: h.schimkat@menden.de