Der Begriff "Anregungen und Beschwerden" ersetzt die bis Oktober 1994 geltende Begrifflichkeit "Bürgerantrag", die unter § 6c der Gemeindeordnung NRW verankert war. Auch heute noch wird vielmals der Begriff "Bürgerantrag" verwendet.
Mit einer Anregung und/oder Beschwerde will der Petent die Gemeinde veranlassen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen.
Voraussetzungen:
Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. "Jeder" heißt, das wirklich jeder dieses Instrument der direkten Demokratie nutzen darf. Man muss weder Bürger noch Einwohner der Gemeinde (deren Angelegenheit behandelt werden soll) sein, und benötigt auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Zuständigkeiten der Ausschüsse und des Bürgermeisters werden hiervon allerdings nicht berührt.
Die Anträge sind in schriftlicher Form, mit Unterschrift versehen, beim Bürgermeister der Stadt Menden einzureichen (Rathaus, Neumarkt 5, 58706 Menden).
Verfahren:
Nach Eingang der Anregung/Beschwerde wird unter Berücksichtigung der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse festgestellt, welches Gremium für die Bearbeitung und Entscheidung über den Antrag zuständig ist. Anschließend werden die Anregungen/Beschwerden an die zuständigen Fachabteilungen im Rathaus zur Bearbeitung weitergeleitet. Zeitgleich wird eine Eingangsbestätigung an den/die BürgerantragstellerIn gefertigt. Über die Beratung und Entscheidung des Bürgerantrages wird der/die AntragstellerIn von Seiten der Fachabteilung informiert.
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
-
Bürgerantrag
Dateigröße: 731,7 Kilobytes
-
Bürgerantrag - ausgefülltes Muster
Dateigröße: 515,0 Kilobytes
Kontakt
Abt. Zentraler Service
Frau S. Staar
Adresse
RathausRaum: B146
Neumarkt 5
58706 Menden
Sprechzeiten
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo - Fr | 08:15 - 12:30 |
| Do auch | 14:30 - 17:30 |
Termine nach Vereinbarung
