Jeder Bürger hat nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) das Recht, schriftliche Anregungen und Beschwerden an den Rat zu stellen. Diese nennen sich Bürgeranträge.
Bürgeranträge
sind in schriftlicher Form beim Bürgermeister als Vorsitzendem des Rates einzureichen (Rathaus, Neumarkt 5, 58706 Menden). Bei den Inhalten muss es sich um Angelegenheiten der Stadt Menden (Sauerland) handeln.
Die Geschäftsstelle Gemeindeorgane stellt die Zuständigkeit des Gremiums, das über den Bürgerantrag entscheidet, fest (gemäß der Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse: Rat, Ausschuss oder Geschäft der laufenden Verwaltung) und leitet ihn dementsprechend an die zuständigen Fachabteilungen im Rathaus zur Bearbeitung weiter. Zeitgleich wird eine Eingangsbestätigung an den/die Bürgerantragsteller/-in gefertigt. Über die Entscheidung des Bürgerantrages wird der/die Antragsteller/-in von Seiten der Fachabteilung informiert.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Angelegenheiten des Verwaltungsvorstands
Frau H. Schimkat
Adresse
RathausRaum: B 144
Neumarkt 5
58706 Menden
Sprechzeiten
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo - Fr | 08:15 - 12:30 |
| Do auch | 14:30 - 17:30 |
Termine nach Vereinbarung


