Das Stadtwappen ist das Hoheitssymbol der Stadt Menden (Sauerland), das ähnlich wie ein Siegel eine besondere Amtshandlung oder ein öffentliches Auftreten authentifiziert. Aus diesem Grunde ist zur Verwendung des Stadtwappens auch nur die Stadt Menden (Sauerland) selbst berechtigt.
Andere dürfen das Stadtwappen grundsätzlich nicht öffentlich verwenden; das gilt übrigens auch für die Wappen der früheren Gemeinden Bösperde, Halingen, Lendringsen, Oesbern, Schwitten und Sümmern.
Gemäß § 14 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) obliegt der Gemeinde das Recht, ein Wappen zu führen. Dieses Recht ist durch § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschützt.
Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf in besonderen Fällen der Genehmigung durch die Stadt Menden, insbesondere, wenn die Stadt durch den Gebrauch ihres Wappen in Beziehung zu bestimmten Einrichtungen, Veranstaltungen, Gütern oder Erzeugnissen gebracht wird, mit denen sie weder geschäftlich noch organisatorisch in Verbindung steht.
Unter welchen Voraussetzungen Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten können, erfahren Sie in der Stadtverwaltung Menden.Weitere Produkte:
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