Sonderparkausweise für Anwohner des Innenstadtbereiches
Der Anwohnerparkausweis kann ausgestellt werden für Personen, die mit Hauptwohnsitz auf folgenden Straßen gemeldet sind:- An der Stadtmauer
- Apothekergasse
- Bahnhofstraße
- Brandstraße
- Färbergasse
- Gerbergasse
- Hauptstraße
- Hochstraße
- Kirchplatz
- Kirchstraße
- Lohmühle
- Marktplatz
- Marktstraße
- Neumarkt
- Nordwall
- Ostwall
- Pastoratstraße
- Querstraße
- Südwall
- Synagogengasse
- Turmstraße
- Vincenzstraße
- Wasserstraße
- Westwall
Die Straßenverkehrsordnung sieht nicht vor, dass der Anwohner Anspruch auf einen "eigenen" Parkplatz zur Alleinbenutzung auf öffentlicher Verkehrsfläche hat. Es wird lediglich die Berechtigung erteilt, das Fahrzeug auf einem freien Parkplatz innerhalb der Sonderparkzone abzustellen. Es besteht außerdem kein Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde, ein unberechtigt in der Sonderparkzone abgestelltes Fahrzeug zu entfernen.
Bei einem Wechsel des Fahrzeugs ist unverzüglich eine Änderung des Parkausweises zu veranlassen.
Bei einem Wohnungswechsel außerhalb der oben genannten Straßen ist die Ausnahmegenehmigung einschließlich Parkausweis unabhängig von der noch bestehenden Gültigkeitsdauer zurückzugeben.
Die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sollte rechtzeitig, d.h. mindestens 10 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragt werden.
Kosten
30,00 € pro Jahr und Fahrzeug
Rechtsgrundlagen
§ 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Frau C. Niehage
Adresse
RathausRaum: B042
Neumarkt 5
58706 Menden
Sprechzeiten
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo - Fr | 08:15 - 12:30 |
| Do auch | 14:30 - 17:30 |
Termine nach Vereinbarung


