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Anwohnerparkausweis

Sonderparkausweise für Anwohner des Innenstadtbereiches

Der Anwohnerparkausweis kann ausgestellt werden für Personen, die mit Hauptwohnsitz auf folgenden Straßen gemeldet sind:

  • An der Stadtmauer
  • Apothekergasse
  • Bahnhofstraße
  • Brandstraße
  • Färbergasse
  • Gerbergasse
  • Hauptstraße
  • Hochstraße
  • Kirchplatz
  • Kirchstraße
  • Lohmühle
  • Marktplatz
  • Marktstraße
  • Neumarkt
  • Nordwall
  • Ostwall
  • Pastoratstraße
  • Querstraße
  • Südwall
  • Synagogengasse
  • Turmstraße
  • Vincenzstraße
  • Wasserstraße
  • Westwall

Die Straßenverkehrsordnung sieht nicht vor, dass der Anwohner Anspruch auf einen "eigenen" Parkplatz zur Alleinbenutzung auf öffentlicher Verkehrsfläche hat. Es wird lediglich die Berechtigung erteilt, das Fahrzeug auf einem freien Parkplatz innerhalb der Sonderparkzone abzustellen. Es besteht außerdem kein Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde, ein unberechtigt in der Sonderparkzone abgestelltes Fahrzeug zu entfernen.

Bei einem Wechsel des Fahrzeugs ist unverzüglich eine Änderung des Parkausweises zu veranlassen.

Bei einem Wohnungswechsel außerhalb der oben genannten Straßen ist die Ausnahmegenehmigung einschließlich Parkausweis unabhängig von der noch bestehenden Gültigkeitsdauer zurückzugeben.

Die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sollte rechtzeitig, d.h. mindestens 10 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragt werden.

Kosten

30,00 € pro Jahr und Fahrzeug

Rechtsgrundlagen

§ 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Frau C. Niehage

Adresse

Rathaus
Raum: B042
Neumarkt 5
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 08:15 - 12:30
Do auch 14:30 - 17:30

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Fon: 02373 903-278
Fax: 02373 903-209
Mail: ordnungsamt@menden.de