Bewohnerparkausweis

Sonderparkausweise für Bewohner des Innenstadtbereiches

Der Bewohnerparkausweis kann ausgestellt werden für Personen, die mit Hauptwohnsitz auf folgenden Straßen gemeldet sind:

 

  • An der Stadtmauer
  • Apothekergasse
  • Bahnhofstraße
  • Brandstraße
  • Färbergasse
  • Gerbergasse
  • Hauptstraße
  • Hochstraße
  • Kirchplatz
  • Kirchstraße
  • Lohmühle
  • Marktplatz
  • Marktstraße
  • Neumarkt
  • Nordwall
  • Ostwall
  • Pastoratstraße
  • Querstraße
  • Südwall
  • Synagogengasse
  • Turmstraße
  • Vincenzstraße
  • Wasserstraße
  • Westwall

 

Die Straßenverkehrsordnung sieht nicht vor, dass der Bewohner Anspruch auf einen "eigenen" Parkplatz zur Alleinbenutzung auf öffentlicher Verkehrsfläche hat. Es wird lediglich die Berechtigung erteilt, das Fahrzeug auf einem freien Parkplatz innerhalb der Sonderparkzone abzustellen. Es besteht außerdem kein Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde, ein unberechtigt in der Sonderparkzone abgestelltes Fahrzeug zu entfernen.

Bei einem Wechsel des Fahrzeugs ist unverzüglich eine Änderung des Parkausweises zu veranlassen.

Bei einem Wohnungswechsel außerhalb der oben genannten Straßen ist die Ausnahmegenehmigung einschließlich Parkausweis unabhängig von der noch bestehenden Gültigkeitsdauer zurückzugeben.

Die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung sollte rechtzeitig, d.h. mindestens 10 Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer beantragt werden.

Kosten

30,00 € pro Jahr und Fahrzeug

Rechtsgrundlagen

§ 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Formulare und Informationen zu diesem Produkt:

Kontakt

Abt. Öffentliche Sicherheit, Personenstands- und Meldewesen

Herr A. Scholz

Adresse

Rathaus
Raum: B 042
Neumarkt 5
58706 Menden

Sprechzeiten

TagUhrzeit
Mo - Fr 08:15 - 12:30
Do auch 14:30 - 17:30

Termine nach Vereinbarung

Kontakt

Fon: 02373 903-278
Fax: 02373 903-386
Mail: a.scholz@menden.de