Fischereischein
Der Fischereischein berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern innerhalb des Bundesgebietes. Er ist im Bürgerbüro erhältlich.
Es gibt zwei Arten von Fischereischeinen:
1.) Den Jugendfischereischein für Personen, die das zehnte aber noch nicht das sechszehnte Lebensjahr vollendet haben. Es besteht die Möglichkeit nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres und einer abgelegten Fischereiprüfung bereits einen Fischereischein für Erwachsene zu erhalten. Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers.
2.) Den Fischereischein kann jede Person über sechzehn Jahren erhalten, die eine Fischereprüfung abgelegt hat. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung für ein oder für fünf Jahre.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung muss an den
Landrat des Märkischen Kreises
FD 30 - Ordnungsrecht und Bevölkerungsschutz
Heedfelder Str. 45
58509 Lüdenscheid
Tel.: 02351 966-60
gestellt werden.
Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren. Weitere Information zur Fischerprüfung finden Sie auf den Internet-Seiten der Märkischen Kreises.
Kosten
Artikel Vorgang benötigte Unterlagen Preis
Jugendfischereischein
(zwischen 10 und 16 Jahren)Erstausstellung
1 aktuelles Lichtbild
8,00 €
Verlängerung
Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeines
8,00 €
Jahresfischereischein
Erstausstellung
Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
1 aktuelles Lichtbild16,00 €
Verlängerung
Vorlage des Jahresfischereischeines
16,00 €
Fünfjahresfischereischein
Erstausstellung
Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses (Prüfung ab 14 Jahren möglich)
1 aktuelles Lichtbild48,00 €
Verlängerung
Vorlage des Fünfjahresfischereischeines
48,00 €
Ersatz-Fischereischein
Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
1 aktuelles Lichtbild10,00 €
Formulare und Informationen zu diesem Produkt:
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Fischereischein - Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung Dateigröße: 271,2 Kilobytes