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Eheschließung

Sie wollen heiraten und fragen sich, was Sie tun müssen, um in den "Siebten Ehehimmel" zu kommen?
Aus diesem Grund haben wir für Sie die wichtigsten Informationen dazu aufgeführt:

1. Wo melden wir die Eheschließung an?

Für die Eheschließung ist ab dem 01.01.2009 jedes deutsche Standesamt zuständig. Zur Eheschließung müssen sich die Eheschließenden zuvor bei dem Standesamt anmelden, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Wenn also einer von Ihnen in Menden wohnt, können Sie zur Anmeldung der Eheschließung zum Standesamt Menden (Sauerland) kommen. Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es auch immer kurzfristig freie Termine.

2. Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehe?

Eine Ehe kann grundsätzlich eingehen, wer volljährig ist und geschäftsfähig ist, nicht verheiratet ist und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.

3. Namensführung in der Ehe

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau oder auch der von einem der Verlobten zum Zeitpunkt der Namensbestimmung geführte Name bestimmt werden. Trägt einer der Verlobten zu diesem Zeitpunkt einen Doppelnamen, so kann auch dieser Name zum Ehenamen bestimmt werden. Die Bestimmung des Ehenamens kann nicht widerrufen werden.
  • Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen auch noch nach der Eheschließung abgegeben werden.
  • Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dieses ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden. Eine solche Erklärung kann später widerrufen werden, jedoch ist eine erneute Hinzufügung nicht mehr möglich. Sofern ein Doppelname geführt wird, sind allerdings Einschränkungen zu beachten.

4. Trautermine

Den Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren Sie bitte mit dem Standesamt. Eheschließungen können grundsätzlich dienstags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr stattfinden. Wir sind bemüht, Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen. Neben dem Trauzimmer im Hochzeitshäuschen steht Ihnen für Ihre Eheschließung auch der Ratssaal des Alten Rathauses zur Verfügung. Da das Standesamt nicht frei über den Ratssaal verfügen kann, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, ob eine Eheschließung an dem von Ihnen gewünschten Termin im Ratssaal möglich ist. Als zusätzlichen Service bieten wir einmal im Monat Trauungen an einem Samstag an.

 

Kosten

Betragwenn
40,00 € Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
66,00 € Prüfung der Ehefähigjkeit, wenn einer oder beide Verlobte ausländische Staatsangehörige sind
40,00 € Vornahme der Eheschließung, wenn die Eheschließung nicht beim Standesamt Menden (Sauerland) angemeldet wurde
21,00 € Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach der Eheschließung
21,00 € Erklärung zur Führung eines Doppelnamens
je 10,00 €
je 5,00 €
Eheurkunde (früher Heiratsurkunde)
weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden

14,00 € - 55,00 €

Stammbuch, verschiedene Ausführungen
66,00 € Eheschließung außerhalb der regulären Öffnungszeiten
50,00 € Eheschließung im Ratssaal des Alten Rathauses (dienstags-freitags)
75,00 € Eheschließung im Ratssaal des Alten Rathauses (samstags)
100,00 € Eheschließung im Gut Rödinghausen

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung
    Eine Aufenthaltsbescheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Falls Sie in Menden wohnen, ist Ihnen das Standesamt bei der Beschaffung der Aufenthaltsbescheinigung behilflich.
  • beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters
    Diese Urkunde bekommen Sie nur bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.
  • Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
     

In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • eine/r der Verlobten ist geschieden oder verwitwet
  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind
  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
  • eine/r der Verlobten ist adoptiert
  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden

Rechtsgrundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
  • Personenstandsgesetz
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

Formulare und Informationen zu diesem Produkt:

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Fax: 02373 903-209
Mail: standesamt@menden.de