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Eheschließung

Sie wollen heiraten und fragen sich, was Sie tun müssen, um in den "Siebten Ehehimmel" zu kommen?
Aus diesem Grund haben wir für Sie die wichtigsten Informationen dazu aufgeführt:

1. Wo melden wir die Eheschließung an?

Für die Eheschließung ist ab dem 01.01.2009 jedes deutsche Standesamt zuständig. Zur Eheschließung müssen sich die Eheschließenden zuvor bei dem Standesamt anmelden, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Wenn also einer von Ihnen in Menden wohnt, können Sie zur Anmeldung der Eheschließung zum Standesamt Menden (Sauerland) kommen. Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es auch immer kurzfristig freie Termine.

2. Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehe?

Eine Ehe kann grundsätzlich eingehen, wer volljährig ist und geschäftsfähig ist, nicht verheiratet ist und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt.

3. Namensführung in der Ehe

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes oder der Frau oder auch der von einem der Verlobten zum Zeitpunkt der Namensbestimmung geführte Name bestimmt werden. Trägt einer der Verlobten zu diesem Zeitpunkt einen Doppelnamen, so kann auch dieser Name zum Ehenamen bestimmt werden. Die Bestimmung des Ehenamens kann nicht widerrufen werden.
  • Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen auch noch nach der Eheschließung abgegeben werden.
  • Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dieses ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden. Eine solche Erklärung kann später widerrufen werden, jedoch ist eine erneute Hinzufügung nicht mehr möglich. Sofern ein Doppelname geführt wird, sind allerdings Einschränkungen zu beachten.

4. Trautermine/Trauzimmer

Den Termin für Ihre Eheschließung vereinbaren Sie bitte mit dem Standesamt. Wir sind bemüht, Ihre Terminwünsche weitestgehend zu berücksichtigen.

Neben den Trauungen während der regulären Öffnungszeiten (dienstags bis freitags vormittags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr) im Trauzimmer des Hochzeitshäuschens und im historischen Ratssaal bieten wir Trauungen auch an Wochenenden und Feiertagen, auf Wunsch auch "rund um die Uhr", an. Diesen Service können wir jedoch nur dann sicherstellen, wenn uns Ihr Terminwunsch rechtzeitig bekannt ist und Sie die Anmeldung der Eheschließung bis drei Monate vor Ihrem gewünschten Hochzeitstermin vorgenommen haben.

Zu diesen Sondertrauterminen können die Brautpaare zusätzlich unter folgenden Trauzimmern wählen und sich die für ihre Eheschließung passende Räumlichkeit aussuchen (Da wir nicht über alle Räumlichkeiten frei verfügen können, bitten wir um Absprache, damit Ihre Trauung in dem von Ihnen gewünschten Ambiente stattfinden kann.).

Heilig-Geist-Gymnasium

All den Paaren, die eher eine sakrale Atmosphäre schätzen, wird die ehemalige Kapelle im Heilig-Geist-Gymnasium ein willkommener Rahmen für ihre Eheschließung sein. Die voll funktionsfähige Orgel kann für die musikalische Gestaltung der Zeremonie genutzt werden. Mit ca. 200 Plätzen ist die ehemalige Kapelle der größte Trauraum.

Teufelsturm

Seine Premiere als Trauraum hatte der Teufelsturm bereits am 11.11.11. Aber auch danach bleibt diese in Westfalen einmalige Kombination aus altem Gemäuer und karnevalistischem Ambiente für Trauungen erhalten. Ob es nun die besondere Beziehung zum Karneval ist oder der Wunsch, dass die dort zu schließende Ehe genau so wehrhaft und haltbar wie dieses Gemäuer sein soll, der Teufelsturm bietet sich insbesondere für kleinere Gesellschaften bis zu 25 Personen an. Auch hier können die Räume für einen anschließenden Sektempfang oder für die Hochzeitsfeier hinzugebucht werden.

Museum

Eines der beliebtesten und meist besuchten historischen Gebäude in Menden ist das städt. Museum. Freie Terminvereinbarungen sind wegen der nicht planbaren, oft spontanen Museumsbesuche nicht möglich. Dennoch wird es für interessierte Paare auch hier möglich sein, sich das Jawort zu geben. Das Standesamt wird dazu mit der Museumsleitung Termine festlegen, an denen in der Bauernstube geheiratet werden kann. Hier ist der Platz auf ca. 20 Personen begrenzt.

 

Doch damit nicht genug. Weitere Eheschließungsräume sind denkbar. Wer an der Wiege der deutschen Schwerindustrie heiraten möchte und auch ein eher „rustikales“ Ambiente nicht scheut, könnte dies im Alten Hammer in Oberrödinghausen tun. Themenhochzeiten sind eine weitere Herausforderung, der sich die Standesbeamtinnen und Standesbeamten künftig stellen wollen. Hierzu sind die Mendener aufgerufen, dem Standesamt ihre Vorstellungen und Ideen, sowohl zu weiteren Eheschließungsräumen als auch zu Themenhochzeiten, mitzuteilen. Das Standesamt wird diese Wünsche gern aufgreifen, soweit sie realisierbar sind.

Sonderwünsche haben natürlich ihren Preis.....

Für diese freie Terminwahl sind daher neben den gesetzlichen Gebühren auch ein Bereitstellungsentgelt für das gewünschte Trauzimmer und eine Aufwandsentschädigung für den Standesbeamten zu zahlen. Je nach Raum, Tag und Uhrzeit können so 200,-- bis 500,-- € zusammen kommen.

"Was nicht viel kostet, taugt auch nicht viel…“ Entgegen dieser weit verbreiteten Ansicht können Paare, die ihre Ehe lieber im gewohnten Rahmen schließen wollen, sicher sein, dass sich die Standesbeamtinnen und Standesbeamten für sie genau so ins Zeug legen werden, wie für all diejenigen, die für ihre Sondertermine etwas mehr zahlen müssen.

Kosten

Betrag                     
wenn
40,00 € Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
66,00 € Prüfung der Ehefähigkeit, wenn einer oder beide Verlobte ausländische Staatsangehörige sind
40,00 € Vornahme der Eheschließung, wenn die Eheschließung nicht beim Standesamt Menden (Sauerland) angemeldet wurde
21,00 € Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach der Eheschließung
21,00 € Erklärung zur Führung eines Doppelnamens
je 10,00 €
je 5,00 €
Eheurkunde (früher Heiratsurkunde)
weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden

14,00 - 55,00 €

Stammbuch, verschiedene Ausführungen
66,00 - 156,00 € Eheschließung außerhalb der regulären Öffnungszeiten
50,00 € Eheschließung im Ratssaal des Alten Rathauses (dienstags-freitags)
75,00 € Eheschließung im Ratssaal des Alten Rathauses (samstags)
120,00 € Eheschließung in der ehemaligen Kapelle des Heilig-Geist-Gymnasiums

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung
    Eine Aufenthaltsbescheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Falls Sie in Menden wohnen, ist Ihnen das Standesamt bei der Beschaffung der Aufenthaltsbescheinigung behilflich.
  • beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters
    Diese Urkunde bekommen Sie nur bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind.
  • Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab. 

In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen:

  • eine/r der Verlobten ist geschieden oder verwitwet
  • eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • eine/r der Verlobten hat ein minderjähriges Kind
  • die Verlobten haben gemeinsame Kinder
  • eine/r der Verlobten ist adoptiert
  • eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden

Rechtsgrundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
  • Personenstandsgesetz
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

Formulare und Informationen zu diesem Produkt:

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Abt. Öffentliche Sicherheit, Personenstands- und Meldewesen

Herr R. Dodt

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