Bitte wenden Sie sich in allen Baurechtsfragen (bauordnungsrechtlicher, aber auch planungsrechtlicher Art) an Ihre Bauaufsicht in Menden. Die Bauaufsicht ist bemüht, Ihnen die erbetene Auskunft zu erteilen. Sollte das einmal nicht möglich sein, so wird Ihnen die Bauaufsicht behilflich sein, die richtigen Ansprechpartner zu finden.
Bei genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen sind von der Bauaufsichtsbehörde Bauzustandsbesichtigungen durchzuführen. Diese müssen nach der Fertigstellung des Rohbaues und der endgültigen Fertigstellung erfolgen, also vor Beginn der Benutzung.
Mit der Baugenehmigung erhalten Sie bereits ausgefüllte Formulare. Bitte unterschreiben Sie diese und senden Sie diese rechtzeitig an die Bauaufsicht.
Bitte halten Sie bei der Bauzustandsbesichtigung die in der Baugenehmigung aufgeführten notwendigen Nachweise bereit. Bei Vorhaben, die im vereinfachten Genehmigungsverfahren genehmigt werden, kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Bauzustandsbesichtigungen verzichten.
Kontakt
Abt. Planung und Bauordnung
Frau G. Adolph
Adresse
RathausRaum: C 335
Neumarkt 5
58706 Menden
Sprechzeiten
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo - Fr | 9:15 - 12:30 |
| Do auch | 14:30 - 17:30 |
Für persönliche Vorsprachen sollten Sie unbedingt vorher einen Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren!
Frau A. Bauer
Adresse
RathausRaum: C 339
Neumarkt 5
58706 Menden
Sprechzeiten
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo - Fr | 9:15 - 12:30 |
Für persönliche Vorsprachen sollten Sie unbedingt vorher einen Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren!
Herr M. Dyckmanns
Adresse
RathausRaum: C 338
Neumarkt 5
58706 Menden
Sprechzeiten
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo - Fr | 9:15 - 12:30 |
| Do auch | 14:30 - 17:30 |
Für persönliche Vorsprachen sollten Sie unbedingt vorher einen Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren!
Frau S. Schulz-Theirich
Adresse
RathausRaum: C 335
Neumarkt 5
58706 Menden
Sprechzeiten
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo - Fr | 9:15 - 12:30 |
Für persönliche Vorsprachen sollten Sie unbedingt vorher einen Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren!
