- Eintragung von Baulasten
- Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
Es gibt unterschiedliche Arten von Baulasten. Baulasten müssen nicht ausschließlich zu Lasten eines Grundstückes gehen, sondern können auch von Vorteil sein. Ihre Ansprechpartner/innen geben Ihnen gerne Auskunft.
Baulasten, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben oder einer Teilung erforderlich werden, werden in das Baulastenverzeichnis der Stadt Menden (Sauerland) eingetragen.
Baulasten können vom Grundstückseigentümer nur vor dem Baulastenführer der Stadt Menden (Sauerland) oder vor einem Notar unterzeichnet werden.
Vor einem Grunderwerb empfiehlt es sich, Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen bzw. einholen zu lassen.
Notwendige Unterlagen
Für die meisten Arten der Baulasten sind jeweils 4 amtliche Lagepläne vorzulegen, in denen die Baulastflächen vom Vermessungsbüro eingetragen werden.
Rechtsgrundlagen
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Landesbauordnung (BauO NRW) - - Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Abt. Umwelt und Bauverwaltung
Herr S. Börsting
Adresse
RathausRaum: A315
Neumarkt 5
58706 Menden
Sprechzeiten
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Mo - Fr | 08:15 - 12:30 |
| Do auch | 14:30 - 17:30 |
Termine nach Vereinbarung


