

Bürgerservice & Politik
Voraussetzung für die Einstellung ist die abgeschlossene schulische Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Rettungsassistent/in.
Im Anerkennungsjahr werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft und angewendet. Rettungsassistenten im Anerkennungsjahr fahren bei Rettungseinsätzen mit und assistieren bei der Patientenversorgung. Weiterhin übernehmen Sie Krankentransporte.