Öffentliche und ortsübliche Bekanntmachungen der Stadt Menden (Sauerland), die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden durch Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises vollzogen. Gleichzeitig erfolgt ein Hinweis auf die Bekannmtmachung durch Anschlag an der Bekanntmachungstafel und auf der Internetseite der Stadt Menden (Sauerland).