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Gestaltungssatzung für die Innenstadt

Beschluss

Titelbild der Gestaltungssatzung

Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 die Gestaltungssatzung für die Innenstadt beschlossen. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Die Gestaltungssatzung steht hier zum Download bereit. (pdf-Datei, 1.318 KB)

Zielsetzung

Fassade in der Hauptstraße
Ziel der Satzung ist es, für den im Geltungsbereich vorhandenen Bestand an Gebäuden und Freiflächen sowie bei entsprechenden Neu- und Umbaumaßnahmen die gestalterische Entwicklung zu steuern und das Stadtbild zu sichern und zu erhalten. Notwendige bauliche Veränderungen zur Verbesserung der Bausubstanz, des Wohnwertes und der Nutzung für Einzelhandel, Dienstleistungen und Büronutzungen sollen gefördert und ermöglicht werden.

Festsetzungen für die Gestaltung von Gebäuden und Werbeanlagen

Werbeanlagen in der Hauptstraße
Insbesondere in den Hauptgeschäftsbereichen unterscheiden sich die Erdgeschosszonen deutlich von den oberen Geschossen der einzelnen Gebäude. Durch großflächige Schaufensterelemente, Vordächer oder Werbeanlagen wird der bauliche Zusammenhang eines Gebäudes empfindlich gestört. Die vorhandenen und teilweise historischen Gebäudestrukturen sind deshalb unbedingt zu berücksichtigen und auch in den Erdgeschossen aufzunehmen und fortzuführen. Ziel dieser Gestaltungssatzung ist es, die einzelnen Gebäude wieder als Einheit wahrnehmbar zu machen.

Ansprechpartner und weitere Informationen:

Jörg Müller 

Rathaus
Raum C 336
Neumarkt 5
58706 Menden (Sauerland)
Tel.: (02373) 903-613
E-Mail: planung@menden.de