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Stadtplanung

Aufgabe der Stadtplanung in Menden ist die nachhaltige städtebauliche Entwicklung unserer Stadt und ihrer Stadtteile. Dabei sind die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen.

Stadtplanung soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz. Darüber hinaus soll die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell erhalten und entwickelt werden.

Die Abteilung Planung und Bauordnung bereitet durch die Erarbeitung von Planungsgrundlagen und Planungskonzepten die Entscheidungen des Rates der Stadt Menden zur Stadt- und Verkehrsplanung vor und setzt diese durch die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung sowie durch die Erarbeitung von entsprechenden Konzepten um. Gesetzliche Grundlage für das stadtplanerische Handeln bildet insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB).

Aktuelle Bürgerbeteiligungen in der Bauleitplanung:

Weitere Informationen zur Stadtplanung in Menden:

Übersicht über das Stadtgebiet

Rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Menden (Sauerland)

Ein Bebauungsplan regelt die Art und Weise einer Bebauung von Grundstücken. Durch die Festsetzungen in einem Bebauungsplan legt die Stadt Menden als Satzung fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. Alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Menden stehen hier zum Download bereit. » mehr
Titelbild des Einzelhandelskonzeptes

Einzelhandelskonzept der Stadt Menden (Sauerland)

Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner Sitzung am 13.11.2007 das Einzelhandelskonzept in seiner Endfassung vom November 2007 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. » mehr
Titelbild für die Gestaltungssatung Innenstadt

Gestaltungssatzung für die Innenstadt

Der Rat der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 die Gestaltungssatzung für die Innenstadt beschlossen. Ziel der Satzung ist es, für die vorhandenen Gebäude und Freiflächen die gestalterische Entwicklung zu steuern und das Stadtbild zu erhalten. » mehr