Gleichstellung von Mann und Frau

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz
Die Stadt Menden hat sich zur Umsetzung dieses Verfassungsauftrages verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern als Querschnittsaufgabe in allen kommunalen Handlungsfeldern zu fördern.