Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW ist der Bürgermeister verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsganges der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte.
Nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW ist der Bürgermeister verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsganges der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte.