Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz
Die Stadt Menden hat sich zur Umsetzung dieses Verfassungsauftrages verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern als Querschnittsaufgabe in allen kommunalen Handlungsfeldern zu fördern.
Die Stadt Menden hat sich zur Umsetzung dieses Verfassungsauftrages verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern als Querschnittsaufgabe in allen kommunalen Handlungsfeldern zu fördern.
Heike Berkes - Gleichstellungsbeauftragte
Tel. 02373/903-540
Email: h.berkes@menden.de
Evelin Peters - Sekretariat
Tel. 02373/903-541
E-mail: e.peters@menden.de
Eine Beratung in Konflikt- und Krisensituationen sowie bei Fragen der Lebens- und Berufsplanung findet nach telefonischer Terminabsprache statt. Der Schwerpunkt liegt in der Weitervermittlung ratsuchender Frauen und Mädchen an geeignete Beratungseinrichtungen. - Die Gespräche sind vertraulich. - Es erfolgt keine Rechtsberatung.
Bei Fragen, Tipps und Anregungen oder Terminabsprachen freuen wir uns, wenn Sie uns anrufen oder eine E-mail schreiben.