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Bahnhofsgebäude wird rekonstruiert

Sanierung aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar

Die von der Fa. List und Wilbers geplante Sanierung des rechten Teils des Bahnhofsgebäudes ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar. Die gutachterlich festgestellten Schäden an der Bausubstanz sind zu gravierend.

Zu diesem Ergebnis kommt der von der Fa. List und Wilbers beauftragte Gutachter, Herr Dr. Schneider von der Fa. BauWerk GmbH aus Lippstadt. - Herr Dr. Schneider wird dem ein oder anderen Mendener bereits bekannt sein. Er begleitete gutachterlich die Renovierung des Schmarotzerhauses, An der Stadtmauer 5. -

Die Fa. List und Wilbers wird daher die vorhandene abgängige Bausubstanz abtragen und an gleicher Stelle die Rekonstruktion des Gebäudes durch einen Neubau umsetzen. Die Fa. List und Wilbers erfüllt hiermit die Vorgaben des städtebaulichen Vertrages mit der Stadt Menden. Hiernach verpflichtet sich der Investor für den Fall, dass sich ein Erhalt aufgrund des Zustandes der vorhandenen Bausubstanz als unmöglich oder unwirtschaftlich erweisen sollte, an der betreffenden Stelle ein neues Gebäude zu errichten.

Das neue Gebäude wird hinsichtlich seines Erscheinungsbildes dem abgängigen Bahnhofgebäudeteil entsprechen.

Ergänzend weist die Fa. List und Wilbers darauf hin, dass durch den geplanten Neubau Nachteile ausgeglichen werden können, die selbst bei einer Vollsanierung der vorhandenen Bausubstanz nicht zu heilen gewesen wären. Hierzu gehören die Sicherstellung einer barrierefreien und behindertengerechten Nutzung sämtlicher Geschosse (niveaugleicher Zugang in das Erdgeschoss, sowie ein Aufzug), Umsetzung neuester Gebäudestandards im Hinblick auf den Energieverbrauch sowie eine nutzergerechte Aufteilung der Innenräume.

Wie das Bahnhofsgebäude zukünftig genutzt werden soll, steht derzeit noch nicht fest. Herr List bestätigte jedoch, dass intensive Gespräche mit interessierten Mietern geführt würden.