Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Schwerbehindertenausweis

Seit dem 01.01.2008 ist nach Auflösung der Versorgungsämter der Märkische Kreis für das Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht zuständig.

Informationen können Sie auch direkt auf der Homepage des Märkischen Kreises erhalten:

www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/dienstleistungen/soziales/Schwerbehindertenausweis.php


Die Stadt Menden (Sauerland) ist den betroffenen Personen bei der Antragsstellung behilflich, entsprechende Anträge sind bei der Stadt Menden (Sauerland) erhältlich.
Darüber hinaus können hier vor Ort Schwerbehindertenausweise verlängert werden.

Eine Ausweisverlängerung ist jedoch grundsätzlich nicht mehr möglich, wenn auf dem Ausweis kein freies Feld für einen Verlängerungsvermerk vorhanden ist. In diesem Fall muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Der neue Schwerbehindertenausweis hat dann ein Scheckkartenformat.

Zur Beantragung muss der Ausweisinhaber seinen alten Ausweis zusammen mit einem neuen Lichtbild mit der Bitte um Neuausstellung seines Ausweises beim Märkischen Kreis, Fachdienst Schwerbehindertenrecht, per Post oder persönlich einreichen. Im Bürgerbüro eingereichte Unterlagen werden an den Märkischen Kreis weitergeleitet.

Es fallen keine Gebühren an.

Sozialgesetzbuch IX, Zuständigkeitsverordnung zum Sozialgesetzbuch IX