Der Orkan hat eine breite Schneise in den Wald gezogen. Zu sehen sind umgestürzte Fichten, davor steht ein Waldarbeiter.

Orkantief "Friederike" hat im Mendener Stadtwald hohen Schaden angerichtet. Foto: Stadt Menden

 

Lebkuchenherzen

Foto: WSG Menden

hunderte Jugendliche habe sich am Kreisverkehr in Oesbern versammelt und feiern den ersten Mai. In Mitten der Gruppe steht ein Polizeiauto.

Foto: Stadt Menden

Aktuelle Meldungen aus der Stadtverwaltung

Hier halten wir Sie über Aktuelles aus Menden auf dem Laufenden. Neben den Pressemitteilungen, die von der Stadtverwaltung herausgegeben werden, möchten wir Sie hier auch mit zusätzlichen Informationen zu neuen Serviceleistungen, Kulturveranstaltungen und vielem anderen versorgen. Dazu gehören aber auch Bekanntmachungen und Ausschreibungen der Stadtverwaltung, sowie Stellenausschreibungen der Stadt.

Zudem finden Sie in diesem Bereich auch den Veranstaltungskalender für Menden und seine Stadtteile, in den Sie selbst Ihre eigenen Veranstaltungen eintragen können.

Außerdem finden Sie hier eine Übersicht der Medien, die für Menden von Relevanz sind. Medienvertreter finden hier den Kontakt zu unserer Pressestelle und einen Downloadbereich.

Alle Meldungen, die hier veröffentlicht werden, können Sie in unserem Archiv auch zu späterer Zeit noch einmal nachlesen.

Aktuelles - Top Meldungen

Osterfeuer in Menden

Anmeldung noch bis zum 5. April 2019 möglich

Sie sind eine schöne, alte Tradition: Osterfeuer. Rund um das Osterfest brennen in Menden wieder zahlreiche kleinere und große Osterfeuer. Die Stadt Menden möchte zum Erhalt dieser Tradition auch keine unnötigen Vorgaben machen und das Abbrennen der geplanten Osterfeuer gestatten, soweit dieses mit den Belangen des Feuer- und Immissionsschutzes sowie mit den Interessen der Allgemeinheit vereinbar ist. Denn ganz ohne Vorgaben geht es dann doch nicht.

Osterfeuer müssen vorher beim Ordnungsamt der Stadt schriftlich angemeldet werden. Das geht in diesem Jahr noch bis zum 5. April. Alle Osterfeuer sind genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung kostet 20 Euro. Erfüllt ein angemeldetes Osterfeuer die Voraussetzungen der Brauchtumspflege wird die Genehmigung vorläufig erteilt, kann aber auch jederzeit widerrufen werden. Bei unzumutbaren Belästigungen, z.B. durch Rauchentwicklung ist das Feuer abzulöschen. Und auch für den Brandschutz gelten Regeln: 100 Meter Abstand zu bewohnten Gebäuden, 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen, 25 Meter zu sonstigen baulichen Anlagen und 10 Meter zu befestigten Wirtschaftswegen. Wer ein Osterfeuer abbrennen möchte, sollte ebenfalls ausreichend Abstand zu Gehölzen und anderen brennbaren Gegenständen halten. Vermeiden Sie Gefährdungen und Belästigungen sowie Verkehrsbehinderungen durch Rauch. Glutreste erfordern eine ständige Aufsicht von zwei Personen, von denen eine volljährig sein muss. Außerdem sind Osterfeuer nicht dazu da, um Abfälle zu beseitigen. In diesen Feuern können z. B. unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Nicht verbrannt werden dürfen dabei Abfälle wie z. B. beschichtetes oder behandeltes Holz (hierunter fallen übrigens auch behandelte Paletten, Schalbretter usw.), Altreifen u.Ä.

Und auch an den Arten- und Tierschutz muss gedacht werden: Für das Osterfeuer aufgeschichtete Reisighaufen werden bereits nach kürzester Zeit von den verschiedensten Kleintieren wie z.B. Igeln, Kaninchen, Erdkröten und Insekten als Unterschlupf oder Versteck genutzt. Daher muss das aufgeschichtete Osterfeuer kurz vor dem Anzünden vollständig umgeschichtet werden, damit sich die jetzt hier lebenden Tiere einen anderen Unterschlupf suchen können und nicht qualvoll im Osterfeuer verbrennen müssen.

Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auch hier.

Neuste Meldungen

Osterfeuer in Menden

Anmeldung noch bis zum 5. April 2019 möglich

Sie sind eine schöne, alte Tradition: Osterfeuer. Rund um das Osterfest brennen in Menden wieder zahlreiche kleinere und große Osterfeuer. Die Stadt Menden möchte zum Erhalt dieser Tradition auch keine unnötigen Vorgaben machen und das Abbrennen der geplanten Osterfeuer gestatten, soweit dieses mit den Belangen des Feuer- und Immissionsschutzes sowie mit den Interessen der Allgemeinheit vereinbar ist. Denn ganz ohne Vorgaben geht es dann doch nicht.

Osterfeuer müssen vorher beim Ordnungsamt der Stadt schriftlich angemeldet werden. Das geht in diesem Jahr noch bis zum 5. April. Alle Osterfeuer sind genehmigungspflichtig. Eine Genehmigung kostet 20 Euro. Erfüllt ein angemeldetes Osterfeuer die Voraussetzungen der Brauchtumspflege wird die Genehmigung vorläufig erteilt, kann aber auch jederzeit widerrufen werden. Bei unzumutbaren Belästigungen, z.B. durch Rauchentwicklung ist das Feuer abzulöschen. Und auch für den Brandschutz gelten Regeln: 100 Meter Abstand zu bewohnten Gebäuden, 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen, 25 Meter zu sonstigen baulichen Anlagen und 10 Meter zu befestigten Wirtschaftswegen. Wer ein Osterfeuer abbrennen möchte, sollte ebenfalls ausreichend Abstand zu Gehölzen und anderen brennbaren Gegenständen halten. Vermeiden Sie Gefährdungen und Belästigungen sowie Verkehrsbehinderungen durch Rauch. Glutreste erfordern eine ständige Aufsicht von zwei Personen, von denen eine volljährig sein muss. Außerdem sind Osterfeuer nicht dazu da, um Abfälle zu beseitigen. In diesen Feuern können z. B. unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Nicht verbrannt werden dürfen dabei Abfälle wie z. B. beschichtetes oder behandeltes Holz (hierunter fallen übrigens auch behandelte Paletten, Schalbretter usw.), Altreifen u.Ä.

Und auch an den Arten- und Tierschutz muss gedacht werden: Für das Osterfeuer aufgeschichtete Reisighaufen werden bereits nach kürzester Zeit von den verschiedensten Kleintieren wie z.B. Igeln, Kaninchen, Erdkröten und Insekten als Unterschlupf oder Versteck genutzt. Daher muss das aufgeschichtete Osterfeuer kurz vor dem Anzünden vollständig umgeschichtet werden, damit sich die jetzt hier lebenden Tiere einen anderen Unterschlupf suchen können und nicht qualvoll im Osterfeuer verbrennen müssen.

Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auch hier.