Recht auf Bildung: Flüchtlings- und EU-Kinder gehen zur Schule

Alle Mendener Flüchtlings- und EU-Kinder konnten an Schulen vermittelt werden

Das Recht auf Bildung ist fester Bestandteil der Menschenrechte und so auch in den Grundrechten des deutschen Grundgesetzes festgeschrieben. Zur gleichberechtigten Teilhabe an ge-sellschaftlichen Prozessen gehört, neben Kenntnissen der deutschen Sprache, auch die schulische Bildung. Damit hat die schulische Bildung eine Schlüsselfunktion für das Gelingen der Integration von Flüchtlingskindern und EU-Kindern, die kein Deutsch sprechen.
Für das kommende Schuljahr 2017/18 ist es in Menden gelungen, dass alle hier lebenden Flüchtlings- und EU-Kinder zur Schule gehen können. So haben die Schulleiter der sechs Grundschulen gemeinsam mit der Schulverwaltung 19 Kinder auf die einzelnen Schulen und Klassen verteilen können. In den weiterführenden Schulen standen zunächst 49 von 55 Kindern auf Wartelisten. Gemeinsam mit den Schulleitungen, dem Märkischen Kreis und der Schulverwaltung der Stadt Menden konnten alle Kinder nun aber für das kommende Schuljahr (2017/18) auf die weiterführenden Schulen verteilt werden. So sind zum neuen Schuljahr wirklich alle in Menden lebenden Flüchtlings- und EU-Kinder, für die die Schulpflicht gilt, versorgt.
Bereits im laufenden Schuljahr 2017 wurden 74 Kinder an die Grundschulen und die weiterführenden städtischen Schulen vermittelt. Zusätzlich wurden noch 23 Kinder vom Berufskolleg aufgenommen.