Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vom 11.11. bis 13.12.2019

Die Stadt Menden hat die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes in Auftrag gegeben, um eine planerische Grundlage für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Einzelhandels in Menden zu erhalten.
Der Entwurf dieses städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, der durch das Gutachterbüro GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH erarbeitet wurde, liegt vor.
Hier werden nach der Analyse der einzelhandelsbezogenen Ist-Situation die konzeptionellen Empfehlungen dargestellt:

  • Überprüfung und ggf. Anpassung der Zentren- und Standortstruktur
  • Überprüfung der räumlichen Abgrenzung und ggf. Neuabgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche nach funktionalen und städtebaulichen Kriterien
  • Darstellung der Handlungsbedarfe für einzelne zentrale Versorgungsbereiche
  • Anpassung der Entwicklungsstandorte und Darstellung der Entwicklungspotentiale der Zentren
  • Empfehlungen zur Sicherung und Stärkung der Nahversorgungsstruktur
  • Fortschreibung der Sortimentsliste der Stadt Menden
  • Empfehlungen zur Einzelhandelssteuerung
  • Hinweise und Empfehlungen zur Bauleitplanung

Im Rahmen des Fortschreibungsprozesses wurde ein begleitender Arbeitskreis eingerichtet, der sich aus Vertretern der Werbegemeinschaften, des Initiativkreises Mendener Wirtschaft e.V., der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer, des Einzelhandelsverbands, der Bezirksregierung, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft WSG sowie der Politik und der Verwaltung zusammensetzt und bereits zweimal prozessbegleitend tagte. Vertreter des Gutachterbüros GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH haben hier die jeweiligen Ergebnisse ausführlich vorgestellt, eine Diskussionsrunde schloss sich jeweils an.
Darauf aufbauend wurde der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes erarbeitet, auf dessen Grundlage der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen in seiner Sitzung am 10.10.2019 beschlossen hat, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen durchzuführen. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens besteht für alle die Möglichkeit, sich mit ihrer Stellungnahme einzubringen.
Der vom Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) gebilligte Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes liegt in der Zeit

vom 11.11. bis einschließlich 13.12.2019

zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Menden, Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 3. Obergeschoss, Flurzone C, Zimmer 332, 334, 336 und 337, während der Dienststunden montags bis freitags vormittags von 8:15 bis 12:30 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14:30 bis 17:30 Uhr öffentlich aus.
Die Unterlagen stehen über den gesamten Zeitraum im Internet unter www.menden.de/stadtplanung zur Verfügung.
Während der Auslegungszeiten können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, per Email an planung@menden.de oder während der Dienststunden mündlich und zur Niederschrift vorgebracht werden. Während der Dienststunden ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Sämtliche, eingegangene Stellungnahmen werden den zuständigen, politischen Gremien mit einer entsprechenden fachlichen Bewertung vorgelegt. Darauf aufbauend soll die abschließende Beschlussfassung des Rates der Stadt Menden über die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Menden erfolgen.