"Lockdown light" - Übersicht für Menden

Neue Corona-Schutzverordnung des Landes - Regelungen aus dem SAE

Am Freitag ist der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Menden erneut zusammengetreten, um Regelungen zu treffen. Wenig später hat das Land Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Daraus ergibt sich Folgendes:

  • Rathaus: das Rathaus bleibt auch weiterhin eingeschränkt geöffnet. Einlass ist nur mit vorher vereinbartem Termin möglich.
  • Bücherei: die Dorte-Hilleke-Bücherei Menden bleibt geöffnet. Die Regelungen zu Hygiene, Abstand und Mundschutz bleiben bestehen.
  • Musikschule: die Städtische Musikschule Menden wird im November ihre Präsenzunterricht einstellen.
  • Museen: das Museum für Stadt- und Kulturgeschichte in der Innenstadt und das Industriemuseum auf Gut Rödinghausen werden vorrübergehend geschlossen.
  • Veranstaltungen: alle Kulturveranstaltung, die seitens der Stadt für den Monat November geplant waren, können nicht stattfinden. Nach Möglichkeit werden Ersatztermine angeboten.
  • Jugendbildungsstätte und Stadtteiltreffs: die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit bleiben geöffnet. Allerdings ist, sowohl für die Kluse als auch für die Stadtteiltreffs, vorgeschrieben, dass sich maximal 10 Personen zeitgleich in den Räumen aufhalten dürfen. Für diese 10 gelten zudem die Abstands- und Hygieneregeln. Das Teams Stadtteilarbeit entwickelt aktuell Konzepte, um ein Angebot für Kinder und Jugendliche aufrecht erhalten zu können
  • Spielplätze: die Spielplätze bleiben geöffnet, allerdings gilt auf den Plätzen die Maskenpflicht. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt
  • Hallenbad: das Hallenbad am Hünenköpfchen bleibt lediglich für das Schulschwimmen geöffnet. Für alle anderen Besucher bleibt das Hallenbad im November geschlossen.
  • Turnhallen: Schulsport darf, laut Corona-Schutzverordnung auch weiterhin in den Sporthallen stattfinden. Darüber hinaus sind die Hallen geschlossen.
  • Sportanlagen: Laut Verordnung dürfen auch weiterhin sogenannte „Individualsportarten“ im Freien ausgeübt werden, wie z.B. Laufen/Joggen, Tennis, Golf, Radfahren. Nähere Ausführungen des Landes zu Individualsportarten stehen allerdings noch aus. Die Sportvereine wurden seitens der Stadtverwaltung bereits informiert.
  • Städtischer Seniorentreff: der Seniorentreff der Stadt Menden schließt vorrübergehend. In diesem Zusammenhang kann das Angebot „Nette Toilette“ in den Räumen des Treffs ebenfalls nicht mehr angeboten werden. Die Stadt sucht nach einer kurzfristigen Lösung für das Angebot der „Netten Toilette“.

Zudem wird auf das Ordnungsamt der Stadt Menden in den kommenden Wochen ein erhöhter Kontrollaufwand zukommen. Hier werden, wie es bereits im Frühjahr der Fall war, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Stadtverwaltung abgezogen. Diese Mitarbeiter*innen, die ihre eigentlichen Aufgaben aufgrund der Corona- Schutzverordnung nicht mehr erfüllen können, werden das Ordnungsamt unterstützen.

Für Bürgerinnen und Bürger wird das Ordnungsamt ab der kommenden Woche auch wieder das Corona-Infotelefon anbieten. Den genauen Start dieses Services wird die Stadt noch bekannt geben.

Weitere Informationen werden auch auf der Internetseite der Stadt unter www.menden.de/corona veröffentlicht.