Betreuung in den Sommerferien 2021

Anmeldung online am 12. Dezember 2020 ab 18 Uhr

Die Ferienbetreuung der Stadt, auch bekannt als „Ferienspaß auf der Kluse“, ist für viele Mendener Kinder fester Bestandteil des Sommers. Für viele Eltern hingegen ist die Betreuung in den Sommerferien eine wichtige Unterstützung und das gute Gefühl zu wissen: „Meine Kinder sind gut aufgehoben, während ich arbeiten muss.“

Auch für die Sommerferien 2021 plant das Team „Stadtteilarbeit“ bereits jetzt die Betreuung vom 5. Juli bis zum 23. Juli 2021. Wie in den vergangenen Jahren auch, können Eltern ihre Kinder bereits jetzt für den Ferienspaß anmelden. Die Anmeldung erfolgt diesmal ausschließlich online. Beginn der Anmeldephase ist Samstag, 12. Dezember 2020 ab 18 Uhr. Dann wird ein Anmeldeformular auf www.menden.de/ferienspass freigeschaltet. Wichtig: Das Ausfüllen und Absenden des Formulars ist noch keine Zusage oder Garantie auf einen Platz in der beliebten Betreuung. Alle eingehenden Anmeldungen werden durch die Mitarbeiter*innen geprüft. Eine Zusage oder die Mitteilung über einen Platz auf der Warteliste bekommen die Eltern dann im Nachhinen per E-Mail. Ausschlaggebend für die Vergabe der Plätze sind Datum und Uhrzeit der Übermittlung des Formulars.

Außerdem können nur Kinder berücksichtigt werden, die in Menden wohnen. Beide Eltern oder das alleinerziehende Elternteil, bei dem das Kind lebt, müssen nachweisen, dass sie berufstätigt sind. Das geschieht über eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Außerdem können nur Kinder angemeldet werden, die nicht in einer OGS angemeldet sind und dort auch in den Ferien betreut werden.

Stimmen die Grundvoraussetzungen können die Kinder ein, zwei oder alle drei Wochen betreut werden. Maximal 90 Kinder können pro Woche betreut werden. In den Kosten von 90 Euro für eine Woche sind Essen, Getränke, Ausflüge etc. enthalten. Die Betreuung findet von 7:30 bis 14:30 Uhr statt. Die Bring- und Abholzeiten sind flexibel.

So, wie es bereits in diesem Sommer geschehen ist, wird die Stadt Menden das Angebot entsprechend modifizieren, sollten zu diesem Zeitpunkt gesetzliche Vorgaben oder die Coronaschutzverordnung einer Durchführung wie entgegenstehen. Sollte eine Betreuung nicht durchführbar sein, werden die Betreuungskosten zurückerstattet.

Kinder spielen vor der Jugendbildungsstätte Kluse. Im Vordergrund steht ein Holzschild, das auf den Ferienspaß hinweißt.
Foto: Stadt Menden