Corona-Kontrollen in der Gastronomie

Einhalten der 3G-Regeln wichtiger Teil des Gesundheitsschutzes aller

Leider steigen die Inzidenzen im Märkischen Kreis wie auch in Menden wieder an. Nach wie vor gelten daher die Vorgaben der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. „Deren Einhaltung“, so Bürgermeister Dr. Roland Schröder, „ist wichtiger Teil des Gesundheitsschutzes aller“.

Aus diesem Grunde verweist Bettina Renfordt, Leiterin der Abteilung Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Menden darauf, dass gastronomische Angebote in Innenräumen nach der Coronaschutzverordnung nur von immunisierten oder getesteten Personen in Anspruch genommen werden dürfen (die sogenannte 3G-Regel), sofern sich die Nutzung nicht auf das bloße Abholen von Speisen oder Getränken beschränkt. Sowohl Kundinnen und Kunden wie auch Betreiberinnen und Betreibern droht bei Verstoß gegen diese Vorschrift ein empfindliches Bußgeld. In Anbetracht der relativ hohen Inzidenzen im Märkischen Kreis wird das Ordnungsamt in den kommenden Tagen und Wochen verstärkt Kontrollen in Gastronomiebetrieben durchführen.

Foto: Stadt Menden