3G-Regel für Rathausbesuche

Seit einigen Tagen müssen Arbeitgeber den Impf- bzw. Teststatus (3G) der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erheben. Das gilt natürlich auch für die Stadtverwaltung. Um sicherzustellen, dass sich nur Menschen mit 3G-Überprüfung im Rathaus aufhalten, haben Bürgermeister Dr. Roland Schröder und der Verwaltungsvorstand entschieden, dass ab Montag, 6. Dezember der Zugang zum Rathaus nur noch mit gültigem 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) über den Haupteingang unter dem Zeltdach am Neumarkt möglich sein wird. Bitte unbedingt ein Ausweisdokument mitbringen. Ein barrierefreier Zugang bleibt aber auch weiterhin durch die Tiefgarage des Rathauses möglich.

Generell geht die Stadtverwaltung mit gutem Beispiel voran: „Unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben wir eine Impfquote von fast 96%. Damit sind wir nicht nur positives Beispiel. Es gibt den Kolleginnen und Kollegen, aber auch den Besucherinnen und Besuchern des Rathauses ein zusätzliches Gefühl der Sicherheit“, so Bürgermeister Schröder.

Foto: Stadt Menden/Ehrlich