Richtigstellung Nordwallcenter

Die heutige (21.08.2018) Berichterstattung der Westfalenpost zum Thema „Nordwall“ veranlasst die Stadtverwaltung zu folgender Stellungnahme und Richtigstellung

Die Stadtverwaltung hat auf Grund des Ratsbeschlusses vom 10. Juli 2018 die Verträge mit dem Nordwall-Investor beendet. Vorausgegangen war die Mitteilung des Nordwall-Investors, die bisherigen Pläne zur Errichtung eines Einkaufszentrums nicht weiter zu verfolgen. Nun werden die Verträge rückabgewickelt: Nach Abschluss des Abrisses, der bekanntermaßen noch andauert, soll der Besitz an dem Grundstück „Areal altes Parkhaus Nordwall“ an die Stadt zurückgehen.

Dazu ist erforderlich, dass das Eigentum an den verkauften Immobilien gegen Rückzahlung des Kaufpreises auf die Stadt grundbuchamtlich umgeschrieben wird. Hierzu bedarf es der Mitwirkung des Investors, des Notars sowie des Grundbuchamtes. Diese Prozesse dauern und sind immer bestimmten formalen Vorschriften zur Vorgehensweise unterworfen, die die Verwaltung nicht beeinflussen kann. Im Rahmen der Rückabwicklung ist auch zwischen den Vertragspartnern gegenseitige Rücksicht zu üben; dies ist keine Frage der Einstellung, sondern eine vertragliche und damit bindende Verpflichtung.

Die Stadtverwaltung hat alle erforderlichen Schritte, die ihr durch den Ratsbeschluss auferlegt worden sind, umgehend eingeleitet und drängt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine zügige Rückabwicklung der Verträge. Es ist deshalb völlig verfehlt, einen Zeitplan für eine Rückabwicklung zu fordern! Dass noch irgendetwas „auszuhandeln“ sei, wie im heutigen Bericht behauptet wird, ist ebenfalls unzutreffend!

Auch wenn die Rückübertragung bereits in allen Schritten vollzogen wäre, könnte die Verwaltung nicht ohne Entscheidung des zuständigen Ausschusses einen Parkplatz errichten. Die Stadtverwaltung wird dem zuständigen Ausschuss als entscheidendes politisches Gremium die Errichtung eines Parkplatzes vorschlagen, sobald sie wieder im Besitz der Grundstücke ist und alle Aspekte des Betriebes und der Verkehrssicherheit eines Parkplatzes geprüft hat. Eine abschließende Prüfung vor Abschluss der Abrissarbeiten ist nicht möglich.

Die Stadtverwaltung hat größtes Interesse an der Errichtung eines Übergangsparkplatzes und arbeitet zielgerichtet an der Realisierung. Allerdings ist der Abschluss der Abrissarbeiten nicht die einzige Bedingung, welche für die Umsetzung erfüllt sein muss. Der in der Presseberichterstattung geäußerte Vorwurf, die Stadtverwaltung sowie einzelne Mitglieder des Verwaltungsvorstandes hätten „versagt“, weisen wir entschieden zurück. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung handeln im Rahmen der ihnen zustehenden Befugnisse und setzen den Willen des Rates mit Nachdruck, hohem persönlichen Einsatz und unter Berücksichtigung aller rechtlich möglichen Schritte um.