Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.

Standesamt - Anmeldung Eheschließung (deutsche Staatsangehörige)

Für Trauungen außerhalb unserer regulären Öffnungszeiten berechnen wir zusätzliche Gebühren, die nach Wochentag und Tageszeit unterschiedlich ausfallen. Hinzu kommt ein Nutzungsentgelt bzw. eine Raummiete für den gewünschten Raum. Kostenfrei ist die Nutzung des Trauzimmers im Neuen Rathaus (Hochzeitshäuschen).

 

Leistungen         Gebühr
Prüfung der Eheschließung (Anmeldung Eheschließung)40,00 €

Vornahme der Eheschließung

  • durch ein anderes als das für die Anmeldung zuständiges Standesamt
  • außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes

 

40,00 €

66,00 € bis

161,00 €

Nutzungsentgelt für den historischen Ratssaal
  • Montag bis Freitag
  • Samstag, Sonntag und an Feiertagen


50,00 €
75,00 €

Beurkundung einer namensrechtlichen Rechtswahlerklärung21,00 €
Ausstellung einer Eheurkunde
  • die jeweils 1. Urkunde
  • jede weitere Urkunde, die im selben Arbeitsgang ausgestellt wird


10,00 €
5,00 €

Grundsätzlich werden zur Anmeldung der Eheschließung folgende Unterlagen benötigt:

  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Geburtsnachweis
  • erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes
  • Nachweis des Familienstandes, falls die Person verwitwet oder geschieden ist

Da sich die individuellen persönlichen Verhältnisse aber von Fall zu Fall unterscheiden, ist eine umfassende Auflistung der Unterlagen für alle denkbaren Fälle nicht möglich. Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch oder persönlich beim Standesamt.

Sobald Sie alle benötigten Unterlagen zusammengetragen haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung. Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie hier

Zur Eheschließung selbst  müssen die Verlobten nur noch ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Frau S. Gödde

Team Standesamt
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Frau C. Wenzel

Team Standesamt
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