Bundestagswahl

Aktuelle Informationen

Die vorgezogene Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. 
Der Bundespräsident hat nach der verlorenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers über die Auflösung des Bundestages entschieden und den Wahltermin bestätigt.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen ist für die 3./4. Kalenderwoche 2025 geplant.

Aufgrund der Fristen für die Wahlbeteiligung und des Zulassungsverfahren der Parteien und Kandidaten wird die Lieferung der Stimmzettel voraussichtlich erst am 07.02.2025 erfolgen.

Daher wird das Briefwahlbüro im Rathaus, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland) erst ab Montag, 10.02.2025 geöffnet sein, ab dann können Briefwahlunterlagen auch persönlich abgeholt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auch schon direkt vor Ort zu wählen.

Briefwahlunterlagen online beantragen 

Der Versand der Briefwahlunterlagen kann auch bei frühzeitig eingegangenen Briefwahlanträgen erst ab dem 10. Februar erfolgen. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen zum Versand der Wahlunterlagen bis zum 14. Februar ab.

Für die Briefwahl steht bei dieser Wahl nur ein relativ kurzer Zeitraum zur Verfügung. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis zum 23.02.2025 um 18.00 Uhr wieder beim Wahlamt eingegangen sein. Daher sollte eine Stimmabgabe am Wahltag im Wahllokal nach Möglichkeit bevorzugt werden.


Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Antragsformulare können Sie über wahlen@menden.de anfordern. Sie finden diese auch  auf der Homepage der Bundeswahlleiterin: www.bundeswahlleiterin.de



Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundestag besteht nach § 1 Bundeswahlgesetz (BWG) aus mindestens 598 Abgeordneten, von denen 299 in Wahlkreisen direkt gewählt werden.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden nach Artikel 38 des Grundgesetzes in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Jeder Wähler verfügt über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei. 
Die Wahlperiode beträgt grundsätzlich vier Jahre. Der neugewählte Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammen. Mit seinem Zusammentreten endet die Wahlperiode des alten Bundestages.

 


Die Stadt Menden (Sauerland) sucht ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025.

Für jedes einzelne Wahllokal in Menden braucht die Stadtverwaltung zur Unterstützung des jeweiligen Wahlvorstands Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Zu den Aufgaben zählen unter anderem:

  • Ausgabe der Stimmzettel an die Wählerinnen und Wähler
  • Unterstützung bei der Auszählung der Stimmzettel

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für Ihre Unterstützung ein sogenanntes “Erfrischungsgeld”.

Wer sich bereits jetzt für dieses Ehrenamt melden möchte, kann dies z.B. über unsere Engagementplattform oder direkt beim Wahlamt der Stadt Menden (Sauerland) tun. 


Wahlgebiet

Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das Wahlgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt.  
Die Stadt Menden (Sauerland) gehört zum Wahlbezirk 149, Märkischer Kreis II.

Wahlsystem

Das Wahlsystem beinhaltet eine Kombination aus Mehrheit- und Verhältniswahl.


Stimmabgabe

Jeder Wähler verfügt über zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.


Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet - d.h. in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Wahlberechtigt sind darüber hinaus alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sog. Auslandsdeutsche).

Die Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen setzt voraus, dass sie

  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. 

     

     



    Informationen zur Bundestagswahl

    Auf der Internetseite des Deutschen Bundestages finden Sie eine umfangreiche Informationssammlung zur Bundestagswahl:
    https://www.bundestag.de/wahl