Bundestagswahl

Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundestag besteht nach § 1 Bundeswahlgesetz (BWG) aus mindestens 598 Abgeordneten, von denen 299 in Wahlkreisen direkt gewählt werden.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden nach Artikel 38 des Grundgesetzes in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Jeder Wähler verfügt über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei. 

Die Wahlperiode beträgt grundsätzlich vier Jahre. Der neugewählte Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl zusammen. Mit seinem Zusammentreten endet die Wahlperiode des alten Bundestages.

 

 


Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist per Brief, E-Mail oder online möglich.

Brief
Bitte senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein zurück oder werfen Sie ihn in den Briefkasten am Rathaus. Adresse: Stadt Menden, Wahlamt, Postfach 28 52, 58688 Menden
 

Online
Ab sofort steht Ihnen der Onlineantrag zur Verfügung.
 

Persönlich
Das Briefwahlbüro der Stadt Menden (Sauerland), Bürgersaal Neumarkt 3, 58706 Menden ist für die persönliche Antragstellung geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass das Briefwahlbüro bis zum 31. August im Ratssaal sitzt. Ab dem 01. September findet die Antragsstellung wieder im Bürgersaal statt.   


Öffnungszeiten:

Keine Terminvereinbarung notwendig. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.

Montag bis Mittwoch

08.15 bis 16.00 Uhr

Donnerstag

08.15 bis 17.30 Uhr

Freitag

08.15 bis 12.30 Uhr

Freitag, 24.09.2021

08.15 bis 18.00 Uhr

Das Wahlamt erreichen Sie:

Rathaus, Neumarkt 5, Raum A 127, 58706 Menden

postalisch: Stadt Menden, Wahlamt, Postfach 28 52, 58688 Menden

telefonisch: 02373 903-1352

per Mail: 


Wahlgebiet

Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das Wahlgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt.  

Die Stadt Menden (Sauerland) gehört zum Wahlbezirk 150, Märkischer Kreis II.


Wahlsystem

Das Wahlsystem beinhaltet eine Kombination aus Mehrheit- und Verhältniswahl.


Stimmabgabe

Jeder Wähler verfügt über zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.


Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet - d.h. in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Wahlberechtigt sind darüber hinaus alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sog. Auslandsdeutsche).

Die Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen setzt voraus, dass sie

  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. 

     

     


    Wahlergebnisse 1976 - 2017 als PDF-Datei