Europawahl am 26.05.2019

Information nach Art. 13 und 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

Information nach Art. 13 und 14 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

  • Zusendung von Wahlscheinen/Briefwahlunterlagen

Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Ansprüche und Rechte im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach der Art der öffentlichen Aufgabe.

  1. Personenbezogene Datenverarbeitung
    Ihre Daten werden erhoben, um den von Ihnen gestellten Antrag auf Zusendung eines Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen bearbeiten zu können und um die ordnungsgemäße Durchführung der Briefwahl zu gewährleisten.

    Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt bei der aktuellen Wahl und bei zukünftige Wahlen oder Abstimmungen unter Berücksichtigung folgender Rechtsgrundlagen, soweit diese für die jeweilige Wahl oder Abstimmung einschlägig sind: EU-Datenschutz-Grundverordnung, Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen, Europawahlgesetz, Europawahlordnung, Bundeswahlgesetz, Bundeswahlordnung, Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen, Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen, Gesetz und Verordnung über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid, Satzung über die Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Menden (Sauerland), Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Menden (Sauerland).

    Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir von Ihnen erhalten haben. Darüber hinaus verarbeiten wir Daten, die wir von anderen Behörden zu Ihrer Person übermittelt bekommen oder durch automatisierte Abfrage erhalten haben. Dabei handelt es sich um Stammdaten zu Ihrer Person (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit).

    Wir speichern die Daten entsprechend der gesetzlichen Vorgaben. Ihre persönlichen Daten werden nur solange verarbeitet und gespeichert wie es für die Erfüllung der entsprechenden Aufgabe erforderlich ist. Die konkrete Speicherdauer ist abhängig von dem Zweck der Datenverarbeitung sowie von verschiedenen Ausbewahrungs-und Dokumentationspflichten und den gesetzlichen Verjährungsfristen.
     
  2. Rechte und Pflichten
    Sie sind rechtlich (durch Gesetz) verpflichtet die Stammdaten zu Ihrer Person und die Kommunikationsdaten anzugeben, soweit wir diese nicht von anderen Behörden erhalten.

    Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 DSGVO.
     
  3. Verantwortliche Stellen
    Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der persönlichen Daten ist das Wahlamt der Stadt Menden (Sauerland), Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland), Tel.: 02373 903-1352 , Mail: wahlen@menden.de.

    Die rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen zur Verarbeitung Ihrer Daten werden durch die/den Datenschutzbeauftragten der Stadt Menden überwacht. Die/Der Beauftragte für den Datenschutz ist unter E-Mail: datenschutz@menden.de. erreichbar.

    Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Menden (Sauerland) in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 200444, 40102 Düsseldorf unter Tel.: 0211 38424-0 oder E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de.

So erreichen Sie uns:

 

Rathaus, Neumarkt 5, Raum A 127, 58706 Menden

postalisch: Stadt Menden, Wahlamt, Postfach 28 52, 58688 Menden

telefonisch: 02373 903-1352

per Mail: wahlen@menden.de


Wichtige Mitteilungen an das Wahlamt sollten immer nur schriftlich (per Post) oder persönlich überbracht werden!

Der Rat der Europäischen Union hat durch Beschluss vom 22.05.2018 den Zeitraum von 23. bis 26. Mai 2019 als Zeitraum für die nächste Wahl zum Europäischen Parlament festgesetzt.

Die Bundesregierung wird daher nach § 7 und § 4 des Europawahlgesetzes Sonntag, 26.Mai 2019 als Wahltag bestimmen.


Wahlgebiet

Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (§ 3 Abs. 1 EuWG). Die Anzahl der Wahlbezirke einer Gemeinde wird vom Wahlleiter bestimmt.

Wahlsystem

Die 96 Abgeordneten aus Deutschland werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Das Wahlsystem ist eine reine Verhältniswahl nach Listen.
Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Divisorverfahren mit Standardrundung. Jeder Wahlvorschlag erhält so viele Sitze, wie sich nach Teilung der gesamten für ihn abgegebenen Stimmen durch einen Zuteilungsdivisor ergeben.


Stimmabgabe

Jeder Wähler hat eine Stimme.

 


Sie können Ihre Wahlunterlagen online beantragen. 

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Wahlunterlagen persönlich im Ratssaal abzuholen. Bringen Sie dazu Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief und ein Ausweisdokument mit.
Bei Vorlage einer ausgefüllten Vollmacht ( Rückseite der Wahlbenachrichtigung) kann auch eine Vertrauensperson Ihre Unterlagen abholen.

Unser Briefwahlbüro im Ratssaal ist für Sie wie folgt geöffnet:

Montag bis Mittwoch       

  08:00 Uhr bis 16.00 Uhr 

Donnerstag

  08:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Freitag

  08:00 Uhr bis 12.30 Uhr

Freitag, den 24.05.2019   

  08:00 bis 18.00 Uhr

Adresse: Stadtverwaltung Menden (Sauerland), Rathaus, Neumarkt 5, 1. Etage Ratssaal C 148.

 


Allgemeine Informationen zur Briefwahl

Wahlscheine können grundsätzlich nur bis zum letzten Freitag vor der Wahl, 18.00 Uhr, beim Wahlamt beantragt werden.

Die Frist für den Online-Wahlscheinantrag endet am letzten Freitag vor der Wahl bereits um 11.00 Uhr.

Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

 

Unionsbürger

Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland. Wenn Sie in Deutschland wählen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl 2019 stellen. Die Anträge erhalten Sie  im Rathaus, Neumarkt 5 im Büro A 127.

Weitere Informationen erhalten Sie  hier:

https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html

 

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Wollen sie in Deutschland wählen, müssen sie einen Antrag auf die Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 05. Mai 2019 in der Gemeinde stellen, wo sie den letzten Wohnsitz hatten.

Die Anträge erhalten Sie im Rathaus, Neumarkt 5 im Büro A 127.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

 


Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG und auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die am Wahltage

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten
    • in der Bundesrepublik Deutschland oder
    • in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
      eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
       
  • nicht nach § 6a Abs. 1 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik leben (Auslandsdeutschen), sofern sie

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erwarben haben und von ihnen betroffen sind.

      Wahlergebnis vom 26.05.2019

      Dieses Wahlergebnis aus Menden kommt live aus den Datenbanken der Wahlämter und wird in Form von Tabellen und Grafiken aufbereitet.

      26.05.2019Europawahl



      Wahlergebnis vom 25.05.2014

      Dieses Wahlergebnis aus Menden kommt live aus den Datenbanken der Wahlämter und wird in Form von Tabellen und Grafiken aufbereitet.

      25.05.2014Europawahl



      Wahlergebnisse 1979 - 2009 als PDF-Datei




      Wahlergebnisse über das Mobilgerät

      Die App "VoteManager" des Anbieters regio iT können Sie direkt aus den App Stores von iTunes und Google herunterladen:

      > iPhone-App
      > Android-App

      Auf der Internetseite "Europaparlament" (www.europarl.europa.eu) finden Sie detaillierte Infos.

      Auf der Seite des Bundeswahlleiters sind ebenfalls Informationen zur Europawahl zu finden.