Wahlhelfer*innen

Voraussetzung für die Einberufung in den Wahlvorstand ist ein Mindestalter von 18 Jahren und die deutsche Staatsangehörigkeit.

Sie können aus zwei Einsatzbereiche auswählen (bitte in der Bewerbung angeben):

  1. Im Wahllokal treffen sich alle Wahlhelfer*innen am Wahlsonntag um 7.30 Uhr. Während der Wahlzeit wird der Wahlvorstand in der Regel in zwei Schichten (eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht) eingeteilt. Nach Ablauf der Wahlzeit um 18.00 Uhr erfolgt die Stimmenauszählung durch den gesamten Wahlvorstand. Für den Einsatz als Wahlhelfer im Wahllokal wird ein Erfrischungsgeld von 50 Euro gewährt.
     
  2. Die Wahlhelfer*innen zur Briefwahlauszählung treffen sich am 15.05.2022 ab ca. 12:00 Uhr im Rathaus, Bürgerbüro, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland). Hier erfolgt nach der Zulassung der Wahlbriefe (bis 18:00 Uhr) die Auszählung der Briefwahlstimmen (ab 18:00 Uhr). Für den Einsatz im Briefwahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld von 50 Euro gezahlt.

Wenn Sie Interesse an der Tätigkeit als Wahlhelfer*innen haben und die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich hier bewerben.

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