Bebauungspläne der Stadt Menden (Sauerland)


Grundlagen, Beispiele und aktuelle Informationen zu Bebauungsplänen

Der Bebauungsplan ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Im Bebauungsplan können beispielsweise Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen sowie Stellung baulicher Anlagen, aber auch öffentliche und private Grünflächen sowie Verkehrsflächen festgesetzt werden.

Bebauungspläne werden in einem gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt, das unter anderem durch eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung gekennzeichnet ist. Darüber hinaus kann die Stadt Menden (Sauerland) in eigener Verantwortung weitere städtebauliche Satzungen erlassen, so z.B. Ergänzungssatzungen, Außenbereichssatzungen oder Gestaltungssatzungen.

Die Stadt Menden (Sauerland) beschließt Bebauungspläne nach Ortsrecht als Satzung, damit sind sie für alle Bürgerinnen und Bürger unmittelbar geltendes Recht. Aus diesen rechtskräftigen Bebauungsplänen lässt sich dann auch Baurecht herleiten. Welche Bauvorhaben genehmigungsfähig sind, regeln ausschließlich die Festsetzungen in diesem Plan. Vorhaben die den Festsetzungen eines Bebauungsplans widersprechen sind dagegen im Grundsatz nicht zulässig.

 


Der Bebauungsplan besteht in der Regel aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, die durch eine Begründung mit Umweltbericht erläutert werden. Mit diesen Bestandteilen werden für Jedermann verbindliche Regelungen zur Art und Maß der Nutzung, häufig auch zu gestalterischen Fragen getroffen.

Die in einem Bebauungsplan verankerten Regelungen nennt man Festsetzungen. Die für das eigene Grundstück bedeutsamsten Festsetzungen sind folgende:

  • Welche Art der Nutzung und Bebauung ist auf dem Grundstück zulässig, z.B. Wohnhaus, Lagerhalle, Schule, Parkanlage?
  • Welche Grundstücksteile dürfen überbaut werden und welche nicht? Wie nahe darf ich zum Beispiel an die Straße heranbauen? Muss der rückwärtige Teil des Grundstücks frei von Bebauung bleiben?
  • Welches Nutzungsmaß muss eingehalten werden, das heißt, wie hoch darf ich bauen und wie viel Quadratmeter meines Grundstücks darf ich überbauen?

Übersicht


Die nachfolgenden Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen wurden durch den Rat der Stadt Menden (Sauerland) förmlich beschlossen:

Bei Verständnisfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Planung und Bauordnung.