Altpapiersammlungen durch Mendener Vereine

Durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Abfallbeseitigung wurde 1993 beschlossen, Straßensammlungen für Altpapier durch ortsansässige Vereine einzuführen. Hintergrund dabei war die Entlastung der öffentlichen Papiercontainer sowie die Vereinsförderung.

Die von Vereinen und karitativen Einrichtungen gesammelten Mengen Altpapier sind dabei einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Weiter sind die gesammelten Mengen durch Wiegebelege nachzuweisen, woraufhin die gesammelte Menge mit einem vorher festgelegtem Zuschussbetrag je Tonne bezuschusst wird.

Nachfolgend einige Hinweise zum ordnungsgemäßen Ablauf der Altpapiersammlung (das Antragsformular steht unten auf der Seite zum Download):

1. Vor der ersten Sammlung

Vor oder mit der ersten Sammlung ist vom Verein ein Formblatt auszufüllen, welches Angaben über  Bankverbindung, Unterschriftsbefugnis etc. trifft (Formblatt zum Download s. u.)

2. Anmeldung der Sammlung bei der Abt. Umwelt und Bauverwaltung der Stadt Menden

Bei der Anmeldung ist der Stadt mitzuteilen, wann die Straßensammlung stattfindet (Tag / ungefähre Zeit) und an welchen Straßen bzw. in welchen Bereichen des Stadtgebietes gesammelt wird.

3. Sammlungen des Altpapiers nur aus privaten Haushaltungen

Bei der Straßensammlung darf nur Papier aus privaten Haushalten gesammelt werden, Papier aus Gewerbebetrieben, anderen Gemeinden oder anderen Herkunftsbereichen ist von der Sammlung und Bezuschussung ausgeschlossen.

4. Wo darf gesammelt werden?

Für die Bezuschussung darf ausschließlich Papier gesammelt werden, welches auf Mendener Stadtgebiet angefallen ist.

5. Verwiegung des Altpapiers / Wiegebelege

Nach der Sammlung muss die gesammelte Papiermenge verwogen werden, dabei ist darauf zu achten, dass der Name des sammelnden Vereins auf dem Wiegebeleg angegeben ist. Weiter werden bei der Bezuschussung nur Originalbelege anerkannt, keine Kopien, etc.

6. Übergabe an den Verwerter

Mit Firmenstempel und Unterschrift auf dem Wiegebeleg bestätigt der Verwerter die Annahme des gesammelten Altpapiers, daher werden bei der Bezuschussung nur Belege anerkannt, welche vom Verwerter gestempelt und unterschrieben sind.

7. Abgabe des Antrages auf Bezuschussung einer Altpapiersammlung

Bei Abgabe des Antrages ist darauf zu achten, dass das Antragsformular vollständig und leserlich ausgefüllt ist (Antragsformular s. u.). Dabei sind alle Felder auf dem Antrag auszufüllen. Eine aktuelle bzw. zeitnahe Antragsstellung nach der Sammlung ist notwendig. Bei Angabe der Bankverbindung ist darauf zu achten, dass je Verein nur ein Konto angegeben wird. Die Verteilung z.B. auf verschiedene Abteilungen hat innerhalb des Vereins zu erfolgen. Der Antrag ist von den im zuvor ausgefüllten Formblatt benannten Personen zu unterschreiben.

8. Zuschussbetrag

Der Zuschussbetrag richtet sich nach dem auf dem Altpapiermarkt zu erzielenden Durchschnittspreis. Der aktuelle Zuschussbetrag je Quartal wird mittels Pressemitteilung rechtzeitig bekannt gegeben. 

Der ZfA zahlt für den Zeitraum vom 01.04. - 30.06.2024 einen Zuschussbetrag für gesammeltes und der Verwertung zugeführtes Altpapier von 20,10 EUR/t.

Frau A. Nühlen

Baudezernat, Dipl. Ing. Jörg Müller Abt. Umwelt und Bauverwaltung
Details