Elektrogroßgeräte

Seit 2006 müssen Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten getrennt gesammelt werden. Die Sammlung der Geräte vor Ort ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Über Hol- und Bringsysteme soll es den Verbrauchern ermöglicht werden, ihre Elektroaltgeräte kostenlos zu entsorgen. Die Hersteller wurden verpflichtet, die so eingesammelten Geräte zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik zu verwerten oder sicher zu entsorgen.

Für Sie als Verbraucher ändert sich mit der Umsetzung des ElektroG nur wenig.
Die bewährte Abfuhr der Elektrogroßgeräte bleibt unverändert. Die Anmeldung zur Sammlung erfolgt ähnlich wie bei der Sperrmüllsammlung, jedoch mit der weißen Karte oder über das Internet unter www.zfa-iserlohn.de

Beides muss mindestens 8 Tage vor dem Abholtermin im Rathaus vorliegen. Alle Elektroaltgeräte können auch an den Bringhöfen abgeben werden.

Folgende Geräte werden bei der Elektrogroßgerätesammlung abgefahren:

     • Kühl- u. Gefrierschränke 
     • Wasch- u Spülmaschinen, Wäschetrockner 
     • Ölradiatoren (Öl im Gerät lassen) 
     • Fernseher, Monitore 
     • Elektroherde, Mikrowellen, Dunstabzugshauben 
     • Wäschetrockner 
     • Elektrische Heizgeräte, mobile Klimageräte

NEU: Elektrorasenmäher, Bügelmaschinen, Sonnenbänke (ohne Röhren)

Nicht mit abgefahren werden u.a.

     • Elektrospeicheröfen (Nachtspeicheröfen), 
     • Öl- u. Kohleöfen, 
     • Heizkörper, 
     • Gasherde, 
     • Elektrokleingeräte 
     • sowie Unterhaltungselektronik. 

Bitte beachten Sie:

Am Abfuhrtag müssen die Geräte spätestens ab 7:00 Uhr zur Abholung bereitgestellt sein. Die Elektrogroßgeräte werden nur von einer öffentlichen Fläche, z.B. vom Bürgersteig oder vom Straßenrand, abgeholt! Private Grundstücke dürfen von den Müllwerkern oder Müllfahrzeugen nicht betreten bzw. befahren werden.

Bitte achten Sie darauf, dass parkende Fahrzeuge den Zugang zu den Geräten nicht behindern. Elektrogroßgeräte können von den Müllwerkern nicht über Autos hinweg oder zwischen Autos hindurch verladen werden. Bitte stellen Sie Ihre Geräte so an die Straße, dass der Fahr– u. Fußgängerverkehr nicht behindert oder gefährdet wird. 

Wohin mit den Elektrokleingeräten?

Das ElektroG verlangt, dass Elektroaltgeräte getrennt gesammelt werden müssen. Bitte geben sie diese nicht mehr in die graue Restmülltonne. Sie haben die Möglichkeit, Elektrokleingeräte kostenlos und in haushaltsüblichen Mengen am Bringhof abzugeben. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Elektrokleingeräte bei der Schadstoffsammlung an einem zweiten Fahrzeug abzugeben.

Zu den Elektrokleingeräten gehören z.B.:

Föhn, Staubsauger, Mixer, Toaster, Radio- u. Hifigeräte, Videorecorder, Handy, Leuchtstoffröhren, Bügeleisen.