Schadstoffe / Schadstoffmobil

Schadstoffe wie Altöl, Reinigungs- und Pflegemittel sowie Lacke und Batterien haben nach wie vor nichts in der Restmüll- oder Wertstofftonne zu suchen und gehören gesondert über das Schadstoffmobil entsorgt. Sobald das Schadstoffmobil wieder in den Städten unterwegs ist, wird der Zweckverband für Abfallbeseitigung rechtzeitig darüber informieren – unter anderem auf seiner Website www.zfa-iserlohn.de.

Jeder verwendet in seinem Haushalt Produkte, die umweltgefährdende Stoffe enthalten. Nicht verbrauchte Reste werden häufig gedankenlos in den Mülleimer, in das Waschbecken oder in die Toilette gegeben. Durch dieses Verhalten entstehen Belastungen für unsere Umwelt; Luft, Boden und Wasser sind gefährdet. Alle können einen persönlichen Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten, wenn die problematischen Stoffe gesondert gesammelt und am Schadstoffmobil abgegeben werden. So ist eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet.

Hier noch einige Hinweise:

Aufkleber, Beipackzettel oder Erklärungen, aus denen die Art des angeführten Stoffes ersichtlich ist, sollten den Abfällen beigefügt werden.
Flüssige Stoffe müssen in fest verschlossenen Behältnissen angeliefert werden (Maximale Gebindegröße 20 Liter)!
Keinesfalls Schadstoffe an den Haltestellen abstellen, wenn das Schadstoffmobil abwesend ist. Sie gefährden sonst Kinder und Umwelt. Lösungsmittelfreie Wand- und Deckenfarben (Dispersionsfarben) gehören im ausgehärteten Zustand in die Restmülltonne! Der leere Farbeimer kann in die gelbe Wertstofftonne gegeben werden. Gebrauchte Batterien können aufgrund der Batterieverordnung bei den Händlern bzw. an den Verkaufsstellen abgegeben werden.  

Stoffgruppen, die man am Schadstoffmobil entsorgen kann: 

  • Altfarben, Altlacke (z.B. Farben/Lacke, Holzschutz-/Abbeitz-/Rostschutzmittel)
  • Lösungsmittelgemische (z.B. Verdünner, Terpentin, Waschbenzin, Kaltreiniger)
  • Säuren, Laugen (z.B. Backofen-/WC-/Abflußreiniger, Salmiakgeist, Natronlauge)
  • Pflanzenschutzmittel u.ä. (Pflanzenbehandlungs-/Schädlingsbekämpfungsmittel)
  • Altmedikamente (z.B. Tabletten, Infusionsreste)
  • Altbatterien (z.B. Knopfzellen, Trockenbatterien, Autobatterien)
  • Laborchemikalien aus dem Hobbybereich (z.B. Fixier-/Bleich-/Entwicklerbäder)
  • Altöl (z.B. Motoren- und Getriebeöl in Kleinmengen, Ölfilter)
  • Leuchtstoffröhren (z.B. auch Energiesparlampen)


Von der Annahme ausgeschlossen sind: Reifen, Munition, Kampfstoffe, radioaktive Abfälle sowie schadstoffhaltige produktionsspezifische Abfälle aus Gewerbebetrieben.