Förderung für Stecker-PV-Anlagen

Solarstrom selber produzieren, im Eigenverbrauch nutzen und dabei einen Beitrag für den Klimaschutz leisten? Das geht jetzt mit sogenannten Stecker-PV-Anlangen und das bei sehr geringem Aufwand. 

Die Energiewende zählt mit zu den schwierigsten Aufgaben der heutigen Zeit. Die Stadt Menden möchte deshalb den Prozess des Ausbau der regenerativen Energien weiter unterstützen und fördert daher die Anschaffung von Stecker-PV-Anlagen (maximal 600 VA Leistung) mit 200 Euro je Modul je Haushalt.

 

Ab dem 30. Januar 2023 besteht wieder die Möglichkeit der Förderung von Stecker-PV-Anlagen. Ab dem 30. Januar 2023 können Anträge mit der Rechnung (Rechnungsdatum 30.1.2023) online gestellt werden. Stand jetzt (31.1.2023) sind die Kapazitäten für weitere Anträge ausgeschöpft. Es können keine weiteren Anträge entgegen genommen werden.

 

Stecker-PV-Anlagen können auf Balkonen oder an der Fassade installiert werden, aber auch eine Aufstellung auf Dachterrassen, Flachdächern, in Gärten und auf Geräteschuppen ist unter Beachtung des Baurechts möglich. Durch Dauerverbraucher wie Router, Telefon aber auch Kühlschränke, kann der Strom kontinuierlich genutzt und so die Stromkosten im Jahr deutlich gemindert werden. 

Förderung von Stecker-PV-Anlagen (Richtlinie 2023)

Der Aufwand ist ziemlich gering.

Im ersten Schritt sollten Sie bei Ihrem Vermieter abklären, ob das Anbringen einer Stecker-PV-Anlage bei Ihnen erlaubt ist. Als nächstes können Sie nun bereits eine Stecker-PV-Anlage kaufen. Mit der Rechnung können Sie Ihren Förderantrag ganz einfach im Online Serviceportal (auf Nachfrage gibt es das Formular auch in Papierform) stellen. Die anschließende Anmeldung bei den Stadtwerke Menden ist über folgendes Formular schnell und leicht erledigt. Sollte ein Austausch Ihres Zählers notwenidig sein, würde sich ein Mitarbeiter der Stadtwerke bei Ihnen melden. Im Nachgang erhält die Stadtverwaltung von den Stadtwerken die Bestätigung über den Austausch des Zählers und Sie erhalten Ihre Fördersumme auf das angegebene Konto ausgezahlt.

 

Checkliste:

1Klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrem Vermieter ab, ob das Anbringen einer Stecker-PV-Anlage erlaubt ist und der Stromkreis dafür ausgelegt ist.                                                      
2Nun können Sie eine Stecker-PV-Anlage kaufen und mit Kaufdatum ab dem 30.01.2023 einen Antrag im Serviceportal auf Förderung stellen. 
3Nach der Antragsstellung wird unter Vorbehalt richtiger Angaben und Einhaltung der Richtlinien das Geld für Sie reserviert und Ihre Daten werden überprüft.
4Im Serviceportal können nun fehlende Unterlagen und das Foto der montierten Anlage hochgeladen werden. Nach Prüfung dieser Daten, geht die Förderzusage an Sie raus. In diesem Schritt melden Sie zudem Ihre PV-Anlage im Marktstammdatenregister an. 
5Ein Mitarbeiter der Stadtwerke kommt falls notwenig  vorbei und tauscht Ihren analogen Zähler gegen einen digitalen aus.
6Nach erfolgreicher Endüberprüfung der Rechnung und des Fotos, wird die Auszahlung der Fördersumme durch die Stadtverwaltung veranlasst.

Bitte beachten Sie auch noch folgendes:

  • Stimmen Sie sich ggf. mit Ihrer Hausratversicherung ab, ob Stecker-PV-Module mit in Ihrer Versicherung inbegriffen sind.
  • Messen Sie genau aus wie groß Ihre Stecker-PV-Anlage sein darf. 
  • Beachten Sie das weitere Kosten auf Sie zu kommen können, z.B. die Bearbeitungsgebühr der Stadtwerke in Höhe von 49,60€ brutto.

 

Folgende Angaben sind im laufe des Antragverfahren notwendig:

  • eine Kopie der Rechnung auf den Namen des Antragstellers über das angeschaffte Gerät,
  • gegebenenfalls die denkmalschutzrechtliche Genehmigung,
  • ein Foto des montierten Stecker-Solargeräts bzw. Balkon-Solarmoduls,
  • eine Kopie des Nachweises über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z.B. CE-Kennzeichnung aus dem Datenblatt des Geräts, Eigenerklärung/Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Verkäufers zur Netzanschlussnorm 4105 oder Bestätigung des DGS Sicherheitsstandards).

Die Antragsstellung ist geschlossen, es können zur Zeit keine weiteren Anträge berücksichtigt werden.


FAQ

1. Ab wann darf ich die PV-Anlage kaufen?

Die Stecker-PV-Anlage darf erst ab dem 30.01.2023 gekauft werden. Mit der Rechnung (Rechnungsdatum 30.01.2023) können Sie den Antrag anschließend stellen

Das Antragsformular wird am 30.01.2023 veröffentlicht. Das Antragsformular ist per Serviceportal (Stadtwerke Menden), E-Mail oder persönlich im Rathaus einzureichen.

 

2. Wie hoch ist die Förderung je Modul?

Die Förderung je Modul beträgt 200€, es können pro Haushalt maximal 2 Module gefördert werden.

 

3. Welche Leistung darf der Wechselrichter haben?

Bei Stecker-PV-Anlagen handelt es sich um sogennante Kleinanlagen, diese müssen nicht genehmigt werden dürfen jedoch 600VA Leistung nicht überschreiten.

 

4. Wo finden ich weitere Informationen zu Stecker-PV Anlagen?

Über die Seite der Verbraucherzentrale erhalten Sie sehr detailiert Informationen zum Thema Stecker-PV. 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715 

https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2017-08/Positionspapier_Plug-and-play_fuer_die_Energiewende.pdf


Downloads:

Richtlinie (neu): Klick

Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 VA bei den Stadtwerken Menden: Klick

Datenschutzinformation nach Art. 14 DSGVO (Stadt Menden): Klick 

Datenschutzinformation Stadtwerke Menden: Klick

 

Links:

Marktstammdatenregister zur Anmeldung Ihrer PV-Anlage: Klick 


Förderung von Stecker-PV-Anlagen (Richtlinie 2022)

Der Aufwand ist ziemlich gering.

Im ersten Schritt sollten Sie bei Ihrem Vermieter abklären, ob das Anbringen einer Stecker-PV-Anlage bei Ihnen erlaubt ist. Als nächstes können Sie Ihren Förderantrag ganz einfach im Online Serviceportal (auf Nachfrage gibt es das Formular auch in Papierform) stellen. Die anschließende Anmeldung bei den Stadtwerke Menden ist über folgendes Formular schnell und leicht erledigt. Sollte ein Austausch Ihres Zählers notwenidig sein, würde sich ein Mitarbeiter der Stadtwerke bei Ihnen melden. Im Nachgang erhält die Stadtverwaltung von den Stadtwerken die Bestätigung über den Austausch des Zählers und Sie erhalten Ihre Fördersumme auf das angegebene Konto ausgezahlt.

 

Checkliste:

1Klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrem Vermieter ab, ob das Anbringen einer Stecker-PV-Anlage erlaubt ist und der Stromkreis dafür ausgelegt ist.                                                      
2Nun können Sie im Serviceportal einen Antrag auf Förderung einer „Stecker-PV-Anlage“ stellen. Nach der Antragsstellung können Sie unter Vorbehalt richtiger Angaben und Einhaltung der Richtlinien die „Stecker-PV-Anlage“ kaufen.
3Mit Antragstellung wird das Geld für Sie reserviert und Ihre Daten werden überprüft.
4Im Serviceportal kann nun die Rechnung und ein Foto der montierten Anlage hochgeladen werden. Nach Prüfung dieser Daten, geht die Förderzusage an Sie raus. In diesem Schritt melden Sie zudem Ihre PV-Anlage im Marktstammdatenregister an. 
5Ein Mitarbeiter der Stadtwerke kommt falls notwenig  vorbei und tauscht Ihren analogen Zähler gegen einen digitalen aus.
6Nach erfolgreicher Endüberprüfung der Rechnung und des Fotos, wird die Auszahlung der Fördersumme durch die Stadtverwaltung veranlasst.

Bitte beachten Sie auch noch folgendes:

  • Stimmen Sie sich ggf. mit Ihrer Hausratversicherung ab, ob Stecker-PV-Module mit in Ihrer Versicherung inbegriffen sind.
  • Messen Sie genau aus wie groß Ihre Stecker-PV-Anlage sein darf. 
  • Beachten Sie das weitere Kosten auf Sie zu kommen können, z.B. die Bearbeitungsgebühr der Stadtwerke in Höhe von 49,60€ brutto.

 

Folgende Angaben sind im laufe des Antragverfahren notwendig:

  • eine Kopie der Rechnung auf den Namen des Antragstellers über das angeschaffte Gerät,
  • gegebenenfalls die denkmalschutzrechtliche Genehmigung,
  • ein Foto des montierten Stecker-Solargeräts bzw. Balkon-Solarmoduls,
  • eine Kopie des Nachweises über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z.B. CE-Kennzeichnung aus dem Datenblatt des Geräts, Eigenerklärung/Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Verkäufers zur Netzanschlussnorm 4105 oder Bestätigung des DGS Sicherheitsstandards).

FAQ

1. Ab wann darf ich die PV-Anlage kaufen?

Die Stecker-PV-Anlage darf erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung gekauft werden. Vorzeitig gekaufte Anlagen sind von der Förderung ausgeschlossen. 

 

2. Wie hoch ist die Förderung je Modul?

Die Förderung je Modul beträgt 200€, es können pro Haushalt maximal 2 Module gefördert werden.

 

3. Welche Leistung darf der Wechselrichter haben?

Bei Stecker-PV-Anlagen handelt es sich um sogennante Kleinanlagen, diese müssen nicht genehmigt werden dürfen jedoch 600VA Leistung nicht überschreiten.

 

4. Wo finden ich weitere Informationen zu Stecker-PV Anlagen?

Über die Seite der Verbraucherzentrale erhalten Sie sehr detailiert Informationen zum Thema Stecker-PV. 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715 

https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2017-08/Positionspapier_Plug-and-play_fuer_die_Energiewende.pdf


Downloads:

Richtlinie: Klick

Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 VA bei den Stadtwerken Menden: Klick

Datenschutzinformation nach Art. 14 DSGVO (Stadt Menden): Klick 

Datenschutzinformation Stadtwerke Menden: Klick

 

Links:

Marktstammdatenregister zur Anmeldung Ihrer PV-Anlage: Klick