Europawahl am 09.06.2024

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl am 09.06.2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden.

Weitere Informationen zur Europawahl 2024:

www.bundeswahlleiterin.de

Ansprechpersonen bei der Stadtverwaltung Menden:

Wichtige Informationen zur Europawahl am 09.06.2024 für die Eintragung von Unionsbürger/innen in das Wählerverzeichnis der Stadt Menden (Sauerland)

In der Zeit vom 6. Juni bis zum 9. Juni 2024 finden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Wahlen zum 10. Europäischen Parlament statt. Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den 9. Juni 2024 bestimmen. 

Unionsbürger/innen aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunftsmitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Bei der Europawahl am 09.06.2024 sind erstmals alle Personen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, wahlberechtigt.

Hier finden Sie Informationen für Unionsbürger/innen.

Wollen Sie an der Europawahl in Menden (Sauerland) teilnehmen, so müssen Sie einen gesonderten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis beim Wahlamt, A 127, Rathaus, Neumarkt 5, 58706 Menden stellen. 

Der Antrag kann bis zum 19. Mai 2024 gestellt werden. In diesem Fall werden Sie dann aus dem Wählerverzeichnis Ihres Heimatlandes gestrichen. 

Die benötigten Formulare erhalten Sie hier.

Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger werden von Amts wegen von der Stadt Menden (Sauerland) in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in das Wählerverzeichnis der Stadt Menden (Sauerland) eingetragen wurden und sie am 28.04.2024 in Menden ihren Hauptwohnsitz haben. In diesem Fall erhalten sie wie alle Wahlberechtigten von der Stadt Menden eine Wahlbenachrichtigung. 

Auskunft erteilen:

Frau S. Bastek, Tel. 02373 903-1352, wahlen@menden.de
Herr A. Konopasek, Tel. 02373 903-1358, wahlen@menden.de


Die Briefwahlunterlagen können ab sofort - online, per Mail oder schriftlich - beantragt werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt aber erst mit Erhalt der Stimmzettel, die voraussichtlich am 08. Mai 2024 bei der Stadt Menden eintreffen werden.

Brief
Bitte senden Sie uns den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) zurück oder werfen Sie ihn in den Briefkasten am Rathaus. Adresse: Stadt Menden, Wahlamt, Postfach 28 52, 58688 Menden
 

Online
Ab sofort steht Ihnen der Onlineantrag zur Verfügung.
 

Persönlich

Die direkte Stimmabgabe im Briefwahlbüro, Rathaus, Ratssaal, Neumarkt 5, 58706 Menden (Sauerland) ist  ab 13. Mai 2024 möglich. Bitte bringen Sie Ihren Ausweis oder Reisepass und den Antragsvordruck (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) ausgefüllt und unterschrieben bei Ihrer Vorsprache im Briefwahlbüro mit. Sie erhalten dann die Unterlagen ausgehändigt oder können direkt vor Ort Ihre Stimme abgeben.

Durch bereits ausgefüllte Anträge verringern Sie Ihre Wartezeiten. Auch bei der direkten Stimmabgabe handelt es sich um Briefwahl, die Voraussetzungen sind dieselben wie bei der Abholung.

Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen abholt, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.


Öffnungszeiten:

Keine Terminvereinbarung notwendig. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.

Montag bis Mittwoch08.15 bis 16.00 Uhr
Donnerstag08.15 bis 17.30 Uhr
Freitag08.15 bis 12.30 Uhr
Freitag, 07.06.202408.15 bis 18.00 Uhr