Betriebsmodell fürs Bürgerhaus

Ausschuss stellt entscheidende Weichen

Die Bauarbeiten schreiten mit Riesenschritten voran und für Besucherinnen und Besucher der Mendener Innenstadt ist nicht zu übersehen: Menden erhält mit finanzieller Unterstützung aus dem Bund-Länder-Förderprogramm "Lebendige Zentren" ein Bürgerhaus und ein neues Zeltdach. Insgesamt fließen für dieses Projekt über 6 Mio € an Fördergeldern in den städt. Haushalt.
Durch die Konzentration verschiedener sozialer Angebote soll nach dem Willen der Mendener Bürgerinnen und Bürger ein inklusiv und generationenübergreifend ausgerichtetes, interkulturelles Begegnungszentrum im Kern der Stadt Menden entstehen. Hier wird ab 2025 für alle sichtbar das soziale Herz Mendens schlagen.

Den entscheidenden Schritt in Richtung einer, von der Mendener Bürgerschaft initiierten Trägerschaft, setze der Ausschuss für Soziale Teilhabe, Demographie und Gesundheit in der eigens für diesen Punkt anberaumten Sitzung am Dienstag, den 28.03.2023. Er beauftragte die Verwaltung, den Partizipationsprozess zur Entwicklung des Nutzungs- und Betriebskonzeptes in Richtung „eingetragene Genossenschaft“ fortzusetzen, die Mendener Bürgerschaft über die Vorzüge einer „gemeinnützigen Bürgergenossenschaft“ zu informieren und interessierte Bürgerinnen und Bürger zu ermutigen, eine Absichtserklärung über den Erwerb von Genossenschaftsanteilen abzugeben.

Damit könnte eine eingetragene Genossenschaft (eG) Trägerin des Mendener Bürgerhauses werden. Nun sind die Mendenerinnen und Mendener am Zug. Denn Voraussetzung für eine finale Entscheidung des Rates der Stadt Menden, die im Juni 2023 getroffen werden soll, ist das Vorliegen einer überzeugenden Anzahl von Absichtserklärungen für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen.

Alle mit Menden verbundenen Bürger, Bürgerinnen, Vereine, Initiativen und Unternehmen können ihre Absicht erklären, Mitglied der Genossenschaft zu werden. Der Einzahlungsbetrag pro Geschäftsanteil würde 50 bis 250 Euro betragen. Jedes Mitglied hätte ein Stimmrecht in der jährlichen Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der Anteile. Für die Gründung einer Genossenschaft spricht die wirtschaftliche Stabilität, die durch diese Rechtsform erreicht wird, die erwünschte Zweckorientierung und die Transparenz der Geschäftsführung und der Finanzen. Die Bürgergenossenschaft für das Bürgerhaus Menden wäre überparteilich und basisdemokratisch: ein Genosse - eine Genossin - eine Stimme.

Flyer und Absichtserklärungsformulare für die Bürgergenossenschaft liegen in öffentlichen Einrichtungen aus. Sie können aber auch bei der Stabsstelle Bürgerengagement unter den Telefonnummern 02373 903-1543 und 02373 903-1378 oder per E-Mail unter engagiert@menden.de angefordert werden. Zusätzlich stehen die Formulare auf der Homepage der Stadt Menden unter www.menden.de/buergerhaus-beteiligung zum Download bereit.