Mit der neuen Coronaschutzverordnung vom 17. August 2021 ändern sich ab sofort auch die Regelungen für die Teilnahme an einer Rats- bzw. Ausschusssitzungen der Stadt Menden (Sauerland). Ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 findet dort nun ebenfalls die 3G-Regel Anwendung.
Das bedeutet, dass Bürger*innen und Gremienmitglieder die an einer Sitzung der Stadt Menden (Sauerland) teilnehmen möchten, eine Immunisierung (Impfung oder Genesung) nachweisen oder einen negativen Schnelltest einer anerkannten Teststelle (max. 48 Stunden alt) vorlegen müssen. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Der erforderliche Nachweis wird an der Einlasskontrolle durch Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung überprüft. Eine Teilnahme an einer Sitzung ohne entsprechenden Nachweis ist nicht möglich. Es gilt unbedingt zu beachten, dass hierbei keine Ausnahmen gemacht werden können.
Eine vorherige Anmeldung ist nicht mehr notwendig.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.
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