Die Stadtverwaltung erinnert an den Ablauf der Bewerbungsfrist für das Ehrenamt des/r Schiedsmannes/-frau in der nächsten Woche!
Für den Schiedsamtsbezirk Menden - Amtsbereich Menden-Mitte - als auch den Amtsbereich Menden-Süd (Ortsteile Asbeck, Lendringsen, Oesbern) werden geeignete „Streitschlichter“ gesucht, die das Amt in den nächsten fünf Jahren ab 16.01.23 (Schiedsperson Menden-Mitte) bzw. ab 04.12.22 (stellvertretende Schiedsperson Menden-Süd) ausüben möchten. Die zukünftigen Schiedsleute sollen nicht jünger als 30 Jahre alt sein, das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im jeweiligen Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben. Sie dürfen in der Verfügung über ihr Vermögen nicht durch gerichtliche Anordnungen beschränkt sein oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Zudem müssen sie gem. § 2 Schiedsamtsgesetz NRW ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten nach für dieses Amt geeignet sein.
Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, zwischen streitenden Parteien zu schlichten, um auf diese Art und Weise ein gerichtliches Vorgehen gegeneinander zu vermeiden. Es ist nicht die Aufgabe der Schiedsperson zu richten, d.h. ein Urteil zu fällen. Diese Aufgabe bleibt ausschließlich den Richtern vorbehalten. Eine Schiedsperson sucht vielmehr nach Lösungen, die beide Parteien annehmen können. Die Arbeit einer Schiedsperson findet im Vorfeld auch zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung statt und kann somit zu einer Entlastung der Gerichte führen. Das Schiedswesen untersteht der Justiz; die Wahl der Schiedspersonen erfolgt jedoch von der jeweiligen Gemeinde. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Menden gewählt.
Bewerbungen sind noch bis einschließlich 31.08.22 möglich.
Die schriftliche Bewerbung ist an die Stadtverwaltung Menden, Abt. Recht, Neumarkt 5, 58706 Menden, zu richten. Die Bewerbungen müssen den vollständigen Namen, Vornamen, ggfls. Geburtsnamen, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf des Bewerbers/der Bewerberin enthalten. Sie sollen ferner die Erklärung enthalten, dass dem/r Bewerber/-in die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht aberkannt wurde, und er/sie in der Verfügung über sein/ihr Vermögen durch gerichtliche Anordnung nicht beschränkt ist. Gerne können Bewerber/-innen auch zu ihrer Motivation Erläuterungen hinzufügen.
Mündliche Bewerbungen zur Niederschrift können - aber nur nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter Tel. 903-1547 - vormittags in der Zeit von 8.15 bis 12.30 Uhr ebenfalls noch im gleichen Zeitraum bei der Stadtverwaltung Menden, Abt. Recht, Zimmer A 309, erfolgen.
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