Menden ist aus vielen Gründen ein attraktiver Wohnort. Viele Menschen arbeiten und leben hier, andere nutzen die Nähe zu den großen Ruhrgebietsstädten und pendeln regelmäßig zur Arbeit dorthin, leben aber im grünen Sauerland. Auch das neue Gewerbegebiet Hämmer II wird dazu beitragen, dass der Bedarf nach Wohnraum künftig noch weiter steigen wird. Um den Mendenern, und denen die es noch werden möchten, auch künftig attraktive Baugrundstücke anbieten zu können, ist jetzt erstmalig der sogenannte Umlegungsausschuss zusammengetreten.
Bürgermeister Dr. Roland Schröder hat am 29. April die neuen vom Rat der Stadt Menden gewählten Mitglieder des Umlegungsausschusses sowie ihre Stellvertreter in der konstituierenden Sitzung verpflichtet. Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern. Vorsitzender des Umlegungsausschusses ist Stefan Bartels, sein Stellvertreter Martin Grotthaus. Als Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht ist Stefan Bartels bestens mit den Rechtsnormen der Umlegung vertraut. Martin Grotthaus verfügt als Rechtsanwalt und stellvertretender Vorsitzender des Umlegungsausschusses in der Stadt Hagen ebenfalls über wichtige Erfahrungen im Bereich der Baulandumlegung. Die weiteren Mitglieder des Umlegungsausschusses sind Christoph Jochheim-Wirtz, Bernhard Vos, Hubert Schulte (CDU) und Markus Kisler (Bündnis 90/Die Grünen); ihre Vertreter (in gleicher Reihenfolge) Christiane Strauch, Volker Stracke, Klaus Luig (FDP) und Sebastian Meisterjahn (SPD).
„Der Umlegungsausschuss hat für Menden eine besondere Bedeutung“, betont Bürgermeister Schröder. Denn Aufgabe des Ausschusses sei es, die Grundstücke in Baugebieten neu zu ordnen und die verschiedenen Interessen der Grundstückseigentümer auszugleichen. „Insbesondere vor dem Hintergrund der Flächenrückgabe im Zuge der Regionalplanaufstellung und der gewerblichen Entwicklungen in Hämmer, ist die Bereitstellung von neuem Wohnbauland besonders wichtig.“
Die Baulandumlegung ist ein gesetzlich genau festgelegtes Grundstückstauschverfahren, geregelt im Baugesetzbuch. Vorrangig sollen bebaute und unbebaute Grundstücke so neu geordnet werden, dass zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke entstehen und öffentliche Flächen für Straßen, Wege, Parkplätze und Grünanlagen bereitgestellt werden können. Am 9. Februar 2021 hat der Rat den Ausschuss damit beauftragt, als erstes das Umlegungsverfahren „Auf der Haar - südlicher Teilbereich“ einzuleiten und durchzuführen. Weitere Gebiete werden folgen.
Der Umlegungsausschuss entscheidet nach seiner freien, aus den gesamten Verhandlungen und Ermittlungen gewonnenen Überzeugung. Er ist nicht an Weisungen der Verwaltung gebunden, berät und beschließt in nicht-öffentlichen Sitzungen. Er bedient sich zur Vorbereitung und Durchführung seiner Entscheidungen einer Geschäftsstelle. Sie führt die Erörterungsgespräche mit den Beteiligten und den betroffenen Fachämtern durch. Die Geschäftsstelle ist organisatorisch dem Baudezernat der Stadt (Menden) zugeordnet und bei der Abteilung Planung und Bauordnung eingerichtet.
Nähere Informationen zum Ablauf eines Baulandumlegungsverfahrens, der Zusammensetzung des Umlegungsausschusses sowie zu den Ansprechpartnern der Geschäftsstelle sind unter www.menden.de/baulandumlegung zu finden.
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