Hinweis zur Anleinpflicht für Hunde

Bestimmte Bereiche werden regelmäßig kontrolliert

Auch nach dem Ende der „Brut- und Setzzeit“ gilt es, in Menden die Anleinpflicht für Hunde in einigen Bereichen zu beachten. Ganz besonders betrifft dies die Ruhrauen (Bösperde/Halingen) und die Oeseteiche. Dort sind teils seltene Vogelarten beheimatet, deren Fortbestand gesichert werden will. An den Ruhrauen gilt bereits seit längerem eine Anleinpflicht. Für die Oeseteiche hat der Rat der Stadt Menden am 5. April 2022 eine Nutzungssatzung beschlossen. Darin ist unter anderem geregelt, dass Hunde im gesamten Bereich angeleint werden müssen und vom Ufer und dem Wasser fern zu halten sind. Weitere Bereiche sind: Teile der Mendener Außenbezirke Schwitter Heide (südl. Ruhrgebiet einschl. Naturschutzgebiet „Auf dem Stein"), Bösperde (Bahnlinie zwischen Märkische Straße und Bahnhof Bösperde, entlang der Hönne bis zur Einmündung Abtissenkamp), Lendringsen (Bieberpromenade).

Dass das in beiden Bereichen nicht funktioniert, zeigen immer wieder Beschwerden, die an das Ordnungsamt der Stadt gerichtet werden. Daher wird das Ordnungsamt in Abstimmung mit der Umweltabteilung regelmäßig in diesen Bereichen kontrollieren und Vergehen auch ahnden. Damit verbunden noch einmal der Appell: Das Anleinen von Hunden ist in diesen Bereichen Pflicht. Bei Verstößen droht ein Bußgeld. Wer seinen Hund freilaufen lassen möchte, sollte dies in anderen Bereichen der Stadt tun, wo dies erlaubt ist.